Mein "Sonstiges Einkommen"

  • Hallo :)


    Erst einmal ein paar Informationen zu mir: Ich bin 25 Jahre alt, wohne nicht mehr bei meinen Eltern, sondern in einer Wohngemeinschaft. Nach vielen Trara um Wohngeld, BAB und Konsorten musste ich meine (zweite) Ausbildung abbrechen, da ich sie mir finanziell nicht mehr leisten konnte (250€ im Monat verdient, Miete ist 280€ hoch).


    Jedenfalls habe ich nun einen ALG II-Antrag gestellt, dem auch stattgegeben wurde. Laut Berechnungsbogen sieht mein Bescheid so aus:


    Bei der Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige erfülle ich den Höchstsatz von 359,00€
    Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung: 247,53€
    Macht einen Gesamtbedarf von 606,53€


    Nun wird allerdings beim Einkommen (ich habe keins, keinen Nebenjob, kriege keinen Unterhalt von meinen Eltern, kein Kindergeld, nichts) ein "Sonstiges Einkommen" von 216,00€ herangeführt, von dem noch eine Einkommensbereinigung von 30,00€ abgezogen werden. Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen also: 186,00€, die sich natürlich auf die mir zustehenden Leistungen niederschlagen, denn ich bekomme nun nur 420,53€ monatlich.


    Woher kommt dieses "Sonstige Einkommen"? Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?


    Danke für eure Antworten :)



    Ich sehe gerade, dass denen ein "Bescheid über Leistungen des Bezirksamt Mitte ggf. Aufhebungsbescheid" fehlt. Könnte dies das "Sonstige Einkommen" sein?

  • Schlecht was zu sagen wenn man den Bescheid nicht vor sich hat. Sollte sich aber das " sonstige Einkommen " auf den gesamten Berechnungszeitraum von 6 Monaten beziehen sofort Widerspruch einlegen. Manchmal ist es so, dass in dem Monat wo beantragt wird noch Einkommen oder auch Teileinkommen aus z.B. Krankengeld, Bfög usw. vorliegt und dann wäre es für den Beantragungsmonat richtig, dass diese im ersten Monat zum Abzug gebracht wird.

  • Kontoauszüge wurden bei mir nur von den letzten 3 Monaten angefordert. Da war natürlich dann noch Gehalt dabei, schließlich habe ich meine Ausbildung erst zum 30.06.2010 abgebrochen. Aber wie gesagt, ab Juli verdiene ich ja absolut kein Geld mehr. Bei Interesse kann ich ja mal die gesamte Berechnung einscannen.

  • Kontoauszüge wurden bei mir nur von den letzten 3 Monaten angefordert. Da war natürlich dann noch Gehalt dabei, schließlich habe ich meine Ausbildung erst zum 30.06.2010 abgebrochen. Aber wie gesagt, ab Juli verdiene ich ja absolut kein Geld mehr. Bei Interesse kann ich ja mal die gesamte Berechnung einscannen.


    Dann scheint es richtig zu sein. Wenn Du erst am 30.06. diesen Jahres deine Ausbildung abgebrochen hast, gab es im Juli garantiert noch eine Restzahlung o.ä. aus dem Monat Juni Deiner Ausbildungsvergütung. Da würde es keine Rolle spielen, dass es noch für Juni war. Denn nach dem berühmten Zuflussprinzip würde es in dem Monat angerechnet wo Du es bekommst. Du mußt in dem Fall aber beachten, dass es Dir nicht für den gesamten Berechnungszeitraum als Einkommen angerechnet wird sondern wirklich nur für den Juli.

  • Hm, möglich, kann ich mir aber nicht vorstellen, denn ich habe zwei Berechnungsbögen bekommen.


    Ich werde die mal Beide mit den wichtigen Fakten übertragen, denn unser Scanner funktioniert gerade nicht:
    http://npshare.de/files/07d9575d/teil1.jpg
    http://npshare.de/files/c3c92500/teil2.jpg


    Die beiden Bilder bitte untereinander denken.


    Im Juni habe ich übrigens 139,07 EUR verdient. Deckt sich also nicht mit dem "Sonstigen Einkommen" im Juli.

  • Hallo ViddyClassic
    Habe mir gerade einmal Deine Berechnungsbögen angeschaut. Die Differenz zwischen den beiden Berechnungsbögen ist klar.
    Die erste Berechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom 09. Juli bis zum 31.Juli also keine 30 Tage. Der monatliche Berechnungszeitraum bezieht sich immer auf 30 Tage egal ob er nun 31 oder nur 28 Tage hat.
    Aus irgendeinem Grund besteht für die ARGE also für 8 Tage des Monats Juli Deinerseits kein Bedarf.
    Warum dies so ist kannst Du nur mit der ARGE sprich Deinem SB klären.
    Hast Du eine Sperre bekommen vielleicht wegen später Meldung oder weil Du die Lehre von Dir aus geschmissen hast?
    Auch kann die Berechnung eigentlich nur falsch sein wenn man Dir Einkommen anrechnet was Du nach Deinen Angaben gar nicht hast. Ein Einkommen von 216,00 € für den Berechnungszeitraum 01.08.2010 bis zum 31.01.2011 ist ja kein Pappenstiel. Also bleibt Dir nur der Weg sofort zu reagieren und einen Widerspruch bei der ARGE gegen die Bescheide gem. § 44 SGB X einzulegen.