Kontobewegung

  • Hallo zusammen,


    ich hab mal eine Frage wegen den Kontobewegungen.


    Ich soll die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Da hab ich mir nun als mal Geld vom Konto 1 auf Konto 2 überwiesen um vom Konto 2 überweisungen zu tätigen bzw. vom Konto 1 regelmässig Lastschriften abgehen und wenn ich da im Guthaben war, hab ich mir das Geld auf Konto 2 überwiesen damit die Lastschriften nicht abgehen können wegen "Keine Deckung"


    Kurz gesagt, Geld schnell abheben, bevor eine Lastschrift kommt. In dem Fall eben aufs andere Konto überwiesen weil ich halt knapp war und das Geld für wichtigere Dinge benötigte.


    Kann ich das dem Amt so erklären? Ist ja eigentlich Privatsache???


    Desweiteren habe ich mir auch mal Geld auf Konto 2 eingezahlt wenn ich was überweisen musste. Muss ich erklären wo das Geld herkommt welches ich eingezahlt habe, oder reicht es wenn ich sage das es eben das ist, welches vorher vom anderen Konto abgehoben wurde?


    Genauso hab ich auf Konto 2 Zahlungseingänge von ebay Verkäufen, wie wird das gesehen und wie muss man das Rechtfertigen?


    Dann der letzte Punkt, freunde von mir überwiesen mir jeweils Geld wegen einem geplanten Grillabend, da ich die Sachen einkaufen musste.


    Kann es auch hier Probleme geben bzw. kann einer der genannten Dinge zu einer Ablehnung führen?

  • Wenn Du zwei Konten besitzt, musst Du sowieso von beiden Konten die Auszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Wenn dann ersichtlich ist, dass von Konto 1 auf Konto 2 überwiesen wurde ist es doch sowieso egal. Anders sieht es schon mit den Beträgen aus Ebay Versteigerungen aus. Alles was als Erlös über Deinem Freibetrag liegt wird angerechnet. Übrigens mußt Du nicht erlauben, dass die ARGE Deine Kontoauszüge kopiert. Das Gesetz sagt sind zur Einsichtnahme vorzulegen.

  • Wenn Du zwei Konten besitzt, musst Du sowieso von beiden Konten die Auszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Wenn dann ersichtlich ist, dass von Konto 1 auf Konto 2 überwiesen wurde ist es doch sowieso egal. Anders sieht es schon mit den Beträgen aus Ebay Versteigerungen aus. Alles was als Erlös über Deinem Freibetrag liegt wird angerechnet. Übrigens mußt Du nicht erlauben, dass die ARGE Deine Kontoauszüge kopiert. Das Gesetz sagt sind zur Einsichtnahme vorzulegen.


    Noch vergessen wenn Du ALG II beantragst gibt es in Geldfragen keine Privatsachen mehr.

  • Danke für deine Antwort!


    Die ebay Verkäufe waren ja in der VERGANGENHEIT (Mai, Juni und Juli)


    Den Antrag für ALG 2 gebe ich erst Mitte August ab, da ich sowieso erst Anspruch ab September habe!


    Also denke ich das dies nicht so stark von Bedeutung sein dürfte? Die ebay Verkäufe würden ja erst ab Bezug von ALG 2 angerechnet werden? Oder seh ich das falsch?


    Ich seh das momentan so, dass die wenn die die ganzen Eingänge sehen, erstmal um Stellungname fragen weil sie Vermuten ich hab regelmässig Eingänge. Wenn ich dann erkläre das ich da nur Privatsachen Verkaufte, kann man mir ja keinen Strick draus drehen und behaupten ich hätte vorher noch Eigentum verscherbelt? Somal das alles zusammen sowieso nicht mehr als 600 - 700 Euro waren.


    Seh ich das so Eng, oder kann mir das was jetzt vor Antrag von ALG 2 war, noch zum Verhängniss werden?


    LG



  • ---Völlig Richtig---