Hilfe!!! Krankenversicherung soll mein Freund zahlen???

  • hallo,


    bin reichlich sprachlos und wahnsinnig ratlos!!!!


    bin im März 2010 in die Stadt (NRW) meines Freundes gezogen. War bis dato Hartz4 Empfängerin in HH, lebte alleine. Das komplette Jahr 2008 krank geschrieben und ab August 2009 zum beruflichen Einstieg bis Dezember 2009 geringfügig beschäftigt. Im April 2010 einen Vollzeitjob hier bekommen, der mir zum August 2010 nun gekündigt wurde. Nun geht es mir wieder psychisch sehr schlecht, bin krankgeschrieben.
    Meine generelle Frage lautet: Warum soll mein Freund, mit dem ich nicht verheiratet bin, wir lediglich zusammen wohnen, uns die Mietkosten teilen für mich aufkommen? Meine ins Detail gehende Frage: Da ich durch die Umstände psychisch völlig untergehe (möchte nicht näher auf mein Krankheitsbild eingehen), mir es von Tag zu Tag schlechter geht und ich dann noch nicht einmal krankenversichert wäre, die Frage, ob auch da mein Feund nun zahlen muss??? damit ich entsprechend krankenversichert bin, um wieder Stabilitätzurück zu erlangen. Er verdient angelbich zu viel Geld, aber kann definitiv nicht für mich aufkommen, da er ausreichend andere Dinge zahlen muss,meine Krankenversicherung nicht zahlen! Diese würde bei freiwilliger Versicherung bei 145 € liegen.
    Ich habe mich hier auf der Pae schon umgesehen, bin allerdings ein wenig überfordert.
    gibt es keinen anderen Weg??? Einen eigenständigen???
    Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt....Vielleicht hat jemand einen Rat oder eine "Idee"?


    Lieben Dank jetzt schon :o:o:o

  • Wie ist denn Dein momentaner Status. Beziehst Du Leistungen von irgendwo her? ( ALG I,II, oder Sozialamt ).
    Übrigens höre ich so einen Schwachsinn, dass der Freund für Krankenversicherung der Freundin aufkommen soll zum ersten mal. Dein Freund hat Dir gegenüber keinerlei Unterhaltsverpflichtungen.
    Lediglich wenn Du ALG II beantragst wird das Einkommen Deines Freundes bei Deiner Anspruchsberechnung mit einfließen, da Ihr ja wie Du selbst schreibst zusammen wohnt und gemeinsam wirtschaftet womit ihr im Auge des Gesetzes eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

  • Hallo,


    mein momentaner Status ist "krank geschrieben". Auch werde ich bis Ende August (meine Kündigungszeitpunkt von Firma) weiterhin krank geschrieben bleiben, weil es sich um Mobbing handelt.


    Als ich zu meinem Freund in die neue Stadt im März 2010 zog, hat man mir Hartz4 verwehrt, da ich ja nun eine sogenannte Bedarfsgemeinshaft mit meinem Freund habe. In HAmburg war ich schon einige Zeit Hartz4;-(
    Es wurde im März hier beim Amt schon alles durchgerechnet. Und Unterstützung wurde verwehrt. Zum Glück erhielt ich ja im April gleich die neue Anstellung, die sich ja nun leider erledigt hat.
    Und nun sitze ich hier wieder mit Existenzängsten und weiß nicht weiter....


    Gäbe es denn unabhängig von Hartz4 eine Chance auf Krankenversicherung? Denn diese Absicherung ist mir am wichtigsten. Durch meine leider psychische Erkrankung....

  • Hallo,


    du bist nur über die ARGE krankenversichert, wenn du Leistung von der ARGE bekommst.


    ALG I fällt flach, da du nicht lange genug gearbeitet hast, um Anspruch zu haben.


    Wenn dein Freund soviel verdient, dass du keine Leistungen nach ALG II bekommst, da Bedarfsgemeinschaft, bist du über die ARGE nicht krankenversichert.


    Somit bleibt nur, dich als freiwillges Mitglied in der GKV zu melden und die ca. 145 € pro Monat zu berappen.
    Solltest du kein Einkommen und keine Rücklagen haben und dein Freund nicht dafür aufkommen, hast du eun riesiges Problem an der Backe.


    Denn dann bist du erstmal nicht mehr krankenversichert und die Krankenversicherung ist seit einiger Zeit eine Pflichtversicherung und jeder muss eine haben, ansonsten drohen auch noch Strafen.


    Die einzige noch dann bleibende Möglichkeit ist, dich von deinem Freund zu trennen, um keine Bedarfsgemeinschaft mehr zu bilden. Dann bekommst du Leistungen nach dem ALG II und bist somit auch wieder über die ARGE krankenversichert.


    Sorry für die schlechten Nachrichten.


    Gruß Klaus


    keep on rockingl

  • Leider muss ich unter den gegebenen Voraussetzungen Klaus Recht geben. So richtig sehe ich auch noch nicht durch. Verdient den Dein Freund so gut, dass ein Leistungsbezug für Dich völlig ausgeschlossen ist. Wenn Du momentan im Krankenstand bist, bekommst Du dann noch Krankengeld oder bist Du bereits bei der Krankenkasse ausgesteuert? Weiterhin muss dich die Krankenkasse wenn Du ausgesteuert werden sollst(oder bist), darauf hinweisen, dass Du wenn Deine Krankheit anhält die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen sollst oder kannst. Denn bist Du nachweislich weiterhin dauerhaft erwerbsunfähig kannst Du Leistungen nach SGB XII“ Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung“ beantragen. Hier würde auf das Einkommen von Familienmitgliedern nicht zurückgegriffen es sei denn das jährliche Einkommen übersteigt 100.000 Euro.
    Ich an Deiner Stelle würde mich erst einmal an mein zuständiges Sozialamt wenden um abzuklären ob nicht vielleicht hier eine Hilfe für mich möglich ist. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können KV Beiträge vom Sozialamt übernommen werden.

  • Hallo,


    ich habe mir das hier durchgelesen, weil ich demnächst selbst dieses problem haben werde. ich beziehe derzeit bis april 2013 hartz 4 und lebe mit meinem partner in einer haushaltsgemeinschaft, die ab mai 2013 zu einer bedarfsgemeinschaft zwangsweise umgeändert wird.
    ich bin schwerbehindert (gesetzlich krankenversichert und auf arztbesuche angewiesen), mein freund ist selbständig, privat krankenversichert und sicherlich in den augen des jc reich genug.


    meine frage wäre:


    ist mein partner wirklich verpflichtet, für alles (insbesondere für die krankenversicherung) aufzukommen? gibt es nicht doch ne möglichkeit, chronisch kranken die krankenversicherung nicht zu verweigern?
    und wenn ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern würde, aber gar keinen geldeingang habe, ach was weiß ich


    ich bin etwas sehr verunsichert und hab ziemlich angst.


    es würde mir sehr weiterhelfen, eine antwort zu erhalten - egal ob positiv oder negativ. vielen dank erstmal

  • Verpflichtet ist er natürlich nicht. Darüber müsst ihr euch quasi einig werden. Fakt ist jedenfalls, dass spätestens nach einem Jahr Zusammenleben das JC eine Bedarfsgemeinschaft annimmt und die Leistungen für dich einstellt, wenn er genug Geld hat. Wie du dann deine KV/PV Beiträge zahlst, interessiert -so hart es klingt- dann niemanden.

  • Da er nicht verpflichtet ist, das BGB kennt keine Unterhaltspflicht zwischen unverheirateten, Dir Unterhalt zu zahlen, ist der Betrag auch gerichtlich NICHT einklagbar. Hier hat der Gesetzgeber einfach vorsetzlich eine Lücke geschaffen, da Unterhalt NICHT einklagbar ist, trotzdem der Unterhalt eingerechnet wird. Tausende, vielleicht zehntausende sind ohne Einkünfte, sammeln Schulden an, UND können sogar noch schuldig verklagt werden, wenn vorgelegte Beträge nicht gezahlt werden können. Dieses Sklavengesetzbuch (SGB), was seit rot grün eingeführt und von schwarz gelb weitergeführt und verschärft wurde hat zum Ziel, tausende, zehntausende schnellstmöglich sozialverträglich ableben zu lassen = geplanter Massenmord an der ärmeren Bevölkerung vorzunehmen.
    Die Bedarfsgemeinschaft zwischen Unverheirateten ist eine gesetzliche vorgeschriebene Zwangsheirat, obwohl Zwangsheirat in Deutschland verboten ist. In Ausnahmefällen ist sogar Bigamie gesetzlich vorschrieben, hier kennt das SGB keine Gnade, Beispiel:
    Jemend ist verheiratet, bildet mit der Partner/in eine Bedarfsgemeinschaft, lebt im ERSTEN Trennungsjahr, unter der eine Scheidung UNMÖGLICH ist, weil die Ehe unter einem besonderen Schtuz steht UND die beiden Partner noch versuchen sollen, die Ehe vielleicht weiterzuführen. GLEICHZEITG unterstellt aber dieser Staat eine zweite Bedarfsgemeinschaft, die es laut Gesetz nicht geben soll sogar verhindert werden soll, um soziale Unterstützungzahlungen nicht zahlen zu ,müssen. Hier wird dann eine Doppelehe per Gesetz GEGEN den Willen der Beteiligten vorgeschrieben (bestehende Ehe die möglichst weitergeführt werden soll UND Zwangsehe, in der man ebenfalls komplett einstehen soll).


    Gruß
    Ernie