Anspruch auf Hartz 4 ?

  • Hallo ,
    ich bin neu hier und hoffe das man mir meine Frage beantworten kann .
    Mein Arbeitslosengeld läuft Ende August aus und ich möchte gerne wissen ob ich Anspruch auf ALG II oder Hartz 4 habe .
    Ich bin 54 Jahre alt und habe seid meiner Arbeitslosigkeit einen Minijob den ich nach wie vor ausübe . In meinem Haushalt lebt noch mein 21 Sohn der eine schulische Ausbildung macht und ein 14 jähriges Pflegekind für das ich Pflegegeld und für beide Kinder auch Kindergeld bekomme .
    Wird Pflegegeld auf Hartz4 angerechnet und wo werden wir dann Krankenversichert wenn ich keinen Anspruch habe .
    LG Sommerwind

  • Auf jeden Fall schon einmal alle Anträge schnell abholen oder Downloaden und ausfüllen, vl zeitnah noch einen Termin zur Abgabe ergattern. ALG II ist Hartz IV. Wenn Du Anspruch hast bist Du / seit Ihr auch versichert.
    Bezüglich Pflegegeld: HIER 1 / HIER 2 / HIER 3

  • Eigendlich hätte Dich die Agentur f.Arbeit bereits schriftlich daraufhinweisen müssen, dass Dein ALG I ausläuft und für Dich die Möglichkeit besteht ALG II nach dem SGB II zu beantragen.


    Wie BineNRW schon sagt, sofort Anträge bei der ARGE abholen. Download würde ich Dir bei Erstantrag nicht empfehlen, da Du bei der persönlichen Abholung gleich einen Termin für die Abgabe der Unterlagen bekommst.
    Um nach dem Auslaufen Deines ALG I keine Versorgungslücke entstehen zu lassen, solltest noch heute oder morgen die Anträge bei der ARGE holen. Zwischen dem Abholen und der Abgabe der Anträge liegen z.B. bei unserer ARGE zwischen 4 - 6 Wochen. Die Bearbeitung dauert dann auch schon einmal 2 Monate und in der Urlaubszeit auch gerne mal 3 Monate. Wie Du sieht liegen im günstisten Fall immer noch drei Monate zwischen der Meldung bei der ARGE bis Du dann einmal Deinen Bescheid in den Händen hälst.


    Übrigens auf Deine Frage mit dem Pflegegeld. Hier mußt Du keine Angst haben. Pflegegeld ist eine der wenigen Ausnahmen was nicht als Einkommen angerechnet darf da hier eine Zweckbindung besteht. Das Einkommen aus Deinen Minijob hingegen wird angerechnet. Natürlich bis auf den Freibetrag.
    z.B. eine Bekannte von mir bekommt durch Minjob 180.00 € im Monat Freibetrag ist 100.00 € also verbleiben noch 80.00 € hiervon werden nochmals 20% also 16.00 € zum Abzug gebracht und es verbleiben 64.00 € welche die ARGE bei der Berechnung mit einbeziehen darf.