Wieviel Unterhalt steht mir zu?

  • Hallo,


    mich würde Interessieren, wieviel Unterhalt mir zusteht.


    Ich bin 22 Jahre alt, fange am 01.08.2010 meine zweite Ausbildung an und wohne bei keinem meiner Elternteile.


    Das Einkommen der Unterhaltspflichtigen Person beträgt nicht mehr als 1900€ netto.


    Auf dieser Seite habe ich gelesen das der Unterhaltsanspruch für Kinder über 18 Jahren bei 488€ liegt, bzw. bei Kindern die nicht mehr im Elternhaus wohnen, über 21 Jahre alt sind und ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren bei 620€ liegt. Trifft dies auch bei der 2. Ausbildung zu?


    Vielen dank für Ihre Hilfe

  • Deine Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet bis zur Vollendung Deines 27 Lebensjahres ( im Studium oder Ausbildung ) oder bis zum Abschluß einer ersten Berufsausbildung. Solltest Du noch Anspruch haben kannst Du diesen aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle z.B. hier : http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf entnehmen. Beachte aber, dass diese Tabelle keinen gesetzlichen Anspruch begründet sondern nur Richtwerte vermittelt.

  • Heißt das, ich habe keinen Anspruch mehr, da ich meine zweite Ausbildung beginne?


    Ein klares JA. Nach der Absolvierung der erfolgreichen Erstausbildung bist Du für dein Leben mit dem damit verbundenen Unterhalt für Dich selbst verantwortlich. Wird im BGB eindeutig geregelt. Dir bleibt bei Hilfebedürftigkeit nur der Weg zum Amt.