Hilfe zum ALG 2 Antrag

  • Hallo zusammen,


    ich bin auf dieses Forum gestoßen und hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.


    Im September endet mein ALG 1 und ich muss ALG 2 beantragen.


    Heute war ich auf der Arge und hab mir den Antrag mal schon geben gelassen und hab nun alles da liegen was ich ausfüllen und mitbringen muss.


    Nun hätte ich ein paar fragen :(


    Ich bin 31 Jahre wohne Mietfrei im Hause bei meinen Eltern, habe 1 Zimmer.
    Mietkosten habe ich keine. Da geh ich später nochmal drauf ein.


    Zum Termin welchen ich bekommen habe, soll ich mitbringen :


    - Anlage Kosten der Unterkunft


    Was ist damit gemeint? Ich hab ja keine Kosten da ich Mietfrei da wohne, beteilige mich hin und wieder bei den Einkäufen wegen Essen, Wasser, Strom etc.



    - Anlage Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft


    Was ist das? Ich bin alleine, single und habe nur das Zimmer zur Verfügung!



    - Nachweis der Eltern das ich von ihnen kein EK beziehe zum Unterhalt


    Ich denke einfach ein kurzes formloses Schreiben???



    - Anlage Vermögensverhältnisse ( Nachweise aller Personen )
    Wie ist das zu verstehen? Das heißt doch nicht das ich nachweisen muss was meine Eltern an Vermögen haben? Denn das würden meine Eltern niemals machen, sondern mich eher rauswerfen :-(



    Vielleicht kann mir das hier jemand mal beantworten, da ich da selbst nicht durchblicke und mich damit auch gar nicht auskenne. Bin da auf etwas Hilfe angewiesen da ich das alles nicht so schnell verstehe.


    Nun nochmal zum wohnen zu kommen.


    Ich wohne Mietfrei bei den Eltern, einen Mietvertrag wollen sie auch keinen machen wegen versteuerung etc.


    Nun meine Frage nach Vorteilen und nachteilen beim Antrag.


    Was gebe ich da am besten an:
    Mir ist bekannt das der Satz bei 347 Euro liegt, kann es nun sein das ich weniger bekomme wenn ich Mietfrei bei den Eltern wohne? Gebe ich an ich würde Kostgeld abgeben? Wenn ja, wieviel sind gerechtfertigt ohne das meine Eltern wieder was zum Nachteil ausgelegt werden kann?


    Ich kenne mich damit wirklich NULL aus weil ich in diese Situation niemals kommen wollte, aber die momentane Situation lässt mir leider nichts anderes übrig.


    Ich wäre echt dankbar da ein paar gute Tips zu bekommen, da ich auch die ganzen Paragraphen usw. nicht wirklich immer alles verstehe :(


    LG
    und danke im Vorraus

  • Danke für die Antwort!


    Was aber soll ich dann da jetzt in die Anträge rein schreiben?
    Zb. Anlage KDU, HG usw. wird überall am Anfang nach der Nummer der Bedarfsgemeinschaft gefragt.
    Da ja keine vorhanden ist und ich nur als einzelne Person den Antrag stelle, bin ich nun ein wenig überfordert.


    ZB. KDU
    Da werde ich nach Kosten gefragt, Heizung, Miete, Unterkunft etc.
    Hab ich ja alles nicht, da ich ja Mietfrei wohne, lediglich ein wenig Kostgeld abgebe ...


    Aber wie bereits oben gefragt, wie ist das mit dem Kostgeld, wie muss ich das auf dem Amt erklären?
    Da dies ja alles immer genau nach Antrag laufen muss, kann ich ja nicht einfach sagen "Ich gebe zb. 100 Euro monatlich ab"


    Bin da echt total überfordert. Die wollen Angaben für genutzte Energiequellen usw.


    Aber das hab ich alles ja nicht, ich lebe da in dem einen Zimmer, darf nutzen was ich brauche und beteilige mich mit einem Betrag von zb. 100 Euro und meine Lebensmittel kauf ich mir selbst.


    Nur die Anträge machen es mir schwer :-(

  • Deine kompexe Frage ist leider nicht in ein paar Sätzen zu beantworten. Erst einmal zur BG.
    Die Bedarfsgemeinschaft


    (§§ 7 III, 9 II SGB II)


    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:


    * Der Arbeitsuchende (=erwerbsfähige Hilfebedürftige) selbst.
    * Der Partner des Arbeitsuchenden. Als solcher gilt:
    o der Ehegatte oder Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt,
    o die Person, die mit dem Arbeitsuchenden in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
    * Bei unverheirateten Arbeitsuchenden unter 25 zusätzlich
    o der Elternteil (oder beide Eltern), mit denen er in einem Haushalt lebt,
    o ein Stiefelternteil mit dem er in einem Haushalt lebt. Mehr dazu unter Stiefkinder.
    Ausnahme: Wenn die oder der Unter-25-Jährige schwanger ist oder ein Kind unter sechs Jahren betreut. Dann müssen die Eltern und Stiefeltern nicht mehr für sie /ihn aufkommen.
    * Von allen diesen Leuten alle unverheirateten Kinder unter 25, soweit sie nicht selbst genug Geld haben oder verdienen. Mehr dazu unter Haften Kinder für ihre Eltern?


    Die Altersgrenze, bis zu der (Stief-)Eltern für ihre (Stief-)Kinder aufkommen müssen, wenn sie noch im Haushalt leben, lag bisher bei achtzehn Jahren. Erst im August 2006 wurde sie auf 25 Jahre hochgesetzt.


    Wie Du siehst bis Du eine eigne BG und lebst mit Deinen Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft. Auch dann wenn Deine Eltern selbst ALG II beziehen.


    Deine BG Nummer findest Du z.B. auf dem Schreiben der ARGE für den Abgabetermin Deines Antrages.


    Weiterhin ist es so, wenn Du keine Kosten für Unterkunft und Heizung ( KDU ) hast bekommst Du auch keine gezahlt und es steht Dir nur der Regelsatz zu.
    Anders ist es wenn Du z.B. Öl oder Gas für Heizung mitbezahlst( in dem Fall mußt Du die Rechnungen hierfür in Kopie bei der ARGE vorlegen und Dein Anteil wird bezahlt). Wenn Du Deine Eltern nicht überzeugen kannst mit Dir einen Mietvertrag zu schließen bekommst Du noch nicht einmal die monatlich gezahlten 100,00 € welche Du an Deine Eltern zahlst erstattet.
    Übrigens ist ein Mietvertrag mit Deinen Eltern über 100,00 € Mietzahlung, für diese steuerlich überhaupt nicht relevant.
    Zahlst Du die 100,00 € nur als Kostgeld spielt dies ebenfalls keine Rolle da Du Dich ja sowieso aus dem Regelsatz verköstigen mußt.

  • Noch zu Deiner Frage mit Vermögen der Eltern.
    Voraussetzung für den Erhalt von ALG II ist die Hilfebedürftigkeit. Diese wird im SGB II § 9 geregelt.Wichtig ist für Dich hier auch Ziff.2(5)
    Sollten Deine Eltern über ein gewisses Vrmögen verfügen, sieht es mit dem Leistungsbezug für Dich schlecht aus. Da man Dir unterstellen wird, dass Du in einer Haushaltsgemeinschaft lebst und Deine Eltern für Dich aufkommen können.


    SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit
    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht


    1.
    durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.
    aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen


    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
    (2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
    (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
    (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.
    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Ideal für Dich wäre es halt wenn Du Dir eine eigene Wohnung nimmst. Somit könntest Du alle Leistungen voll ausschöpfen.

  • Danke für diese ausführlichen Informationen!


    Meine Eltern haben sowieso schon gesagt, das wenn sie da irgendwie stellung beziehen müssen oder sonstige Angaben machen müssten, würden sie mich eben vor die Türe setzen und in dem Fall muss ich mir eine eigene Wohnung suchen. Weil sie mit Amt und Co nichts zu tun haben wollen.


    Mir geht es auch nicht wirklich um volle Leistungen auszuschöpfen, natürlich wär das ideal soviel wie möglich zu bekommen *lach*


    Aber es geht mir erstmal darum den Regelsatz von 347 Euro zu bekommen, nicht das die mit irgendwelchen ausreden kommen, ich würd soviel nicht brauchen weil ich ja von den Eltern was bekomme.
    Dem ist nämlich nicht so! Ich kann da lediglich schlafen. (Wohnen kann man das ja nicht nennen)


    Das Problem ist einfach nur, dass meine Eltern in keinster Weise Angaben zu ihrem Vermögen machen. Klar ist, dass ich von ihnen nichts erhalte, was sie mir auch bestätigen, aber das war es auch schon.


    Mein Vater sagt, das wenn das eben nicht reicht, soll ich mir eine eigene Wohnung suchen, was die Arge dann zwar mehr Geld kostet, aber mich letztendlich momentan noch mehr belastet, da es ja nicht mit den Kosten der Miete (welche erstattet werden) getan ist, sondern dann sind da ja auch noch nebenkosten etc.


    Und nur ne Wohnung zu mieten bei der ich gemeldet bin, aber weiterhin zuhause leben um dort nur keine Strom und Wasserkosten zu verursachen, ist ja auch doof!


    Aber wie ist das nun letztendlich, wenn ich den Antrag abgebe und vorlege, dass ich keine Leistung von meinen Eltern erhalte, lediglich das Zimmer nutze zum Schlafen usw.


    Müssen die Eltern angaben zu ihrem Einkommen machen?
    Vielleicht ist noch zu Erwähnen, das es das Haus meiner Eltern ist, also sie wohnen nicht in Miete, sondern ist ihr Haus!

  • So wie Du es jetzt schreibst, stehen Dir selbstverständlich Leistungen nach SGB II (zum.die Regelleistung) zu. Da man zwar eine Haushaltsgemeinschaft bei Euch zugrunde legen kannn aber eine Wirtschaftsgemeinschaft offenbar nicht vorliegt.
    Nur die blosse Vermutung reicht für eine Ablehnung der Leistungen von Seite der ARGE nicht aus. Deine Eltern sollen Dir an Eidestatt versichern, dass sie Dir keine Unterstützung zum Lebensunterhalt geben. Hierzu sind sie, da Du ja über 25 Jahre alt bist gesetzlich auch nicht verpflichtet. Übrigens gibt es hierzu auch ein Urteil vom BSG aus 2009. Mußte Du mal googeln.

  • Danke für die Antwort!


    Es ist halt doof da ich mit sowas noch nie was zu tun hatte und null Ahnung habe.
    Ich würd mir ja eine Wohnung suchen, da das sicherlich dann einfacher ist, aber die zahlen hier bei uns nur 225 Euro so wie die mir heute sagte und da ist NULL zu finden.


    Wäre etwas da, würd ich in dieser Richtung mal nachhaken, denn es kann ja nichts schaden mit 31 nicht mehr bei Mama zu wohnen *lach*


    Aber da dies momentan schlecht ausschaut, muss ich mich halt in dieser Richtung schlau machen.


    Wie gesagt, meine Eltern werden garantiert nicht offen legen was sie an Einkommen haben, die sehen das genauso wie ich es sehe, dass ich froh sein kann hier wohnen zu dürfen und der Rest geht sie nichts an.
    Von dem abgesehen könnten die auf dem Amt doch froh sein, ansonsten müssten sie noch eine Wohnung zahlen und das kostet sie MEHR! *koppschüttel*


  • Schau mal hier : http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=5885ffd6a16129128e423517d454af96&nr=10929&pos=0&anz=1 nach Ansicht des Gerichts
    liegt die Beweislast der Unterhaltsunterstellung beim Leistungsträger und dies wird der ARGE sehr schwer fallen.

  • Mal noch eine Frage, nun will ich die Anträge ausfüllen :(


    Also bei Nummer der Bedarfsgemeinschaft, trag ich diese ein, welche mir heute zugeteilt wurde und als Antragsteller natürlich meinen Namen.


    Jetzt fragen die mich auf den Anlagen nach weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft!


    ZB. bei der Anlage EK


    Das lass ich alles leer???
    Da meine Eltern ja da nicht dazu gehören, oder muss ich diese eintragen?


    Also verstehe ich das richtig das ich in dieser Bedarfsgemeinschaft die einzigste Person bin???



    Desweiteren die Anlage HG
    Gleiches Problem wie oben, KEINE WEITERE PERSON?
    Punkt 2 Angaben zu den verwandten oder verschwägerten Personen des Hilfsbedürftigen, die im Haushalt leben, aber nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören ...


    Also ich bin der Hilfsbedürftige und muss da meine Eltern eintragen????


    Bei der Anlage KDU lass ich alles leer da ich ja dann keine Kosten für Unterkunft zahle bzw. Kein Mietvertrag vorliegt etc.? Auch keine Angaben zur Wohnung?


    Ist leider etwas viel was ich wieder wissen muss, aber blick da echt nicht durch :(