Hallo und guten Morgen
Vieleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Ich ( 44 ) bin seit 5 jahren HartzIV`ler. Nach der Geburt meines Sohnes ( 6 Jahre, 100 % Schwerstbehindert ) mußte Ich aufhören zu arbeiten, um mich als pflegende Person um Ihn zu kümmern. Mir stand bisher als Alleinerziehende mit Scherstbehindertem Kind 75 qm Wohnraum zu. Im Oktober 2009 bin Ich in ein ebenerdiges Haus umgezogen, wobei die ARGE damit einverstanden war und die Kosten übernommen hat. Ich muß dazu sagen, dass mein Sohn 30 Kilo bei einer Größe von 1,38 m wiegt, also keineswegs zu dick ist, jedoch mittlerweile zu schwer um Ihn z.B. in den 1. Stock zu tragen. Das Haus hat 120 qm, liegt in einem Dorf und kostet 340 Euro/ Mon. an Miete inklusive Nebenkosten ( Strom,Gas und Wasser extra ) . Geheizt wird mit Gas und Warmwasser wird über Strom erzeugt. Mit meinem neuesten Bescheid vom 22. 7. 10 wurden mir die Kosten für Gas um 80 Euro gekürzt und für die Bereitstellung von Warmwasser knapp 13 Euro abgezogen ! Angeblich seien die Heizkosten unangemessen hoch und für Warmwasser wird allgemein eine Pauschale abgezogen ?!? Die Leistungen für Gas gehen doch direkt an den Versorger und der hat doch den Preis festgelegt, nicht Ich. Mein Sohn braucht es im Winter nun einmal warm weil Er im Rollstuhl sitzt oder irgendwo liegt und sich nicht wie wir bewegen kann um sich zu erwärmen. Dazu kommt noch das das Haus nicht Isoliert ist und noch über einfach verglaste Fenster mit Holzrahmen verfügt, wodurch Ich im Winter diese mit Wolldecken zuhängen muß um nicht ständig in Zugluft zu sein. Entweder solle Ich umziehen oder die Raumtemperatur auf 17 Grad absenken um Gas zu sparen. Auf meine Frage nach geeignetem Wohnraum kam die Antwort das Haus sei eh`viel zu groß für uns und es wären genug Wohnungen frei, die zwar auf Etage seien, aber es bestimmt Nachbarn gäbe die mir das Kind mehrmals täglich tragen würden. Nachdem Sparpaket könne Ich sowieso froh sein überhaupt Heizkosten zu bekommen. Ausserdem bekomme Ich ja Pflegegeld und das Auto ( vom Sozialamt befürwortet und bezahlt ) könne in 2 Jahren ja auch verkauft werden, damit könne Ich ja alles ausgleichen. DÜRFEN DIE DAS ???
Danke für Antworten
Elke
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---NEIN---
Erst einmal ist es landläufig eine irrige Meinung, dass die Wohnung nur eine begrenzte qm Zahl haben darf. Im Gesetz steht eindeutig, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sein müssen. Ist diese Angemessenheit gegeben, müssen die tatsächlichen Kosten der KDU durch den Leistungsträger übernommen werden.
Ich rate Dir erst einmal einen schriftlichen Widerspruch an die ARGE einzureichen. Bei einem abschlägigen Bescheid des Widerspruches durch die ARGE eine kurze Klageschrift formulieren und an Dein zuständiges Sozialgericht schicken(kostet außer Porto nix) und Du wirst künftig vor solchen Anfechtungen durch die ARGE Ruhe haben. -
Das werde Ich mal versuchen. Allerdings ergiebt sich noch die Frage was als angemessen anzusehen ist. Die ARGE sagt ja die Kosten seien unangemessen hoch. Giebt es irgendwo schon ein Urteil über so etwas ?
Gruß Elke -
Das werde Ich mal versuchen. Allerdings ergiebt sich noch die Frage was als angemessen anzusehen ist. Die ARGE sagt ja die Kosten seien unangemessen hoch. Giebt es irgendwo schon ein Urteil über so etwas ?
Gruß ElkeHierzu gibt es reichlich Urteile, welche zumeißt gut für den Leistungsempfänger ausgegangen sind. Um zu ermitteln, was bei Dir angemessen ist musst Du einmal googeln welche Mietstufe für Deinen Wohnort festgelegt ist. Für jede größere Stadt oder auch für zusammenhängende ländliche Gebiete, gibt es einen Mietspiegel.
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