Hallo,
bin neu hier, mein erster Forumbeitritt. Brauche dringend Hilfe!
Bin Mutter von 4 Kindern, (2001,2003,2004,2006), seit 10 Jahren mit Familie im Ausland lebend.
Seit einiger Zeit weiss ich nun, dass mein Mann seit Jahren eine andere Frau hat, typisches Klischee.... und auch bereits seine Trennung von mir plant.
Nun moechte ich am liebsten mit den Kindern nach Deutschland zurueckkehren.
In den 10 Jahren, habe ich nicht gearbeitet, insgesamt 4 Jahre vor dem Gang ins Ausland nur gearbeitet.
Kann ich nach Deutschland zurueckkehren und Fuss fassen. Habe ich Recht auf irgendwelche Leistungen ?
Kann ich Trennungszahlungen von meinem Mann erwarten?
Ich bin absolut verzweifelt!
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Hallo Butterflower,
ersteinmal wilkommen im Forum. Also einen Anspruch auf ALG I besteht nicht. Jedoch besteht ein Anspruch auf ALG II wenn Du keinen Einschränkungen unterliegst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Hier einmal eine Übersicht der Regeleistungen.
Höhe der Regelsätze:* 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
* 323 Euro für volljährige Partner
* 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
* 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
* 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. LebensjahresHier kommen dann noch die Kosten für Unterkunft und Heizung ( KDU ) hinzu, welche die ARGE bei Angemessenheit Deines Wohnraumes in voller Höhe übernehmen muß.
Beachten mußt Du noch, dass das Kindergeld als Einkommen angerechnet und vom Bedarf abgezogen wird.
Kindergeld steht Dir für das erste und zweite Kind je 184,00 für das dritte Kind 190,00 und für das vierte Kind 215,00 Euro zu also insgesamt 773,00 Euro.
Dein Problem mit dem Trennungsgeld ist nicht so einfach zu beantworten. In Deutschland hättest Du auf jeden Fall einen Anspruch. Nun kommt es darauf an in welchem Ausland Dein "Noch" Ehemann wohnt und welche Vereinbarungen Deutschland mit Deiner Wahlheimat hat. Auch wird es schlecht zu machen sein, Deine Ansprüche von Deutschland aus gegenüber Deinem Mann im Ausland durchzusetzen. Ebenso wird es sich mit dem "normalen" Unterhalt für die Kinder verhalten.
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