Total wichtig !!!

  • hallo hallo,


    ich hätte da mal ein paar fragen, die ich schnell beantortet haben muss :)
    ich erkläre euch erstmal den sachverhalt..


    ich (20) und meine freundin (20) arbeiten momentan beim tierschutz als öffentlichkeitsarbeiterin..
    ich bin fest eingestellt seit dem 1.8.2009 und meine freundin seit dem 1.11.2009..
    nun wollen wir aufhören ende des jahres aus physischen druck..


    ich bekomme brutto 1200 und meine freundin 1000..
    wir wohnen momentan in einer wg mit den anderen mitarbeitern ( in baden würtemberg ), sind auch wegen des jobs dort hin gezogen.. ( normalerweise kommen wir aus dem raum köln, wo auch unsere eltern leben..


    wenn wir mit dem job aufhören müssen wir ja ausziehen und wollen eine eigene wohnung haben, auch wieder in NRW...


    wir wollen uns dort einen neuen job suchen und zur schule gehen, unsere schulabschlüsse nachholen etc.


    ich habe da mal ein problemchen entdeckt.. wenn ich hier auffhöre dann muss ich ja sofort nachhause zu meinen eltern.. weil die wg hier nur für mitarbeiter ist.. d.h. ich hätte gar keine möglichkeit hier in bw zum amt zugehen.. ich würde ja gerne zum amt mal gehen, aber dazu hab ich keine zeit, bin von montag bis samstag abend dauerunterwegs in ganz deutschland..


    nun meine fragen..


    1. zu welchem amt muss ich nun gehen, geht das auch in nrw wenn ich in bw gemeldet war bzw. bin?
    2. was bekomme ich alg 1 oder 2 oder harz 4 ?
    3. wird die wohnung gezahlt?
    4. wieviel darf die wohnung kosten?
    5. wieviel qm steht uns zu?
    6. was ist zu beachten wenn ich mich arbeitslos melde?
    7. bekomm ich eigentlich was, wenn ich selber kündige oder muss ich gekündigt werden?
    8. wieviel bekommen wir ca?
    9. bezahlt das amt den umzug?
    10. die ersteinrichtung müssen wir die zahlen oder übernimmt das amt das ?


    Wie und wo finde ich am schnellsten ein Job?
    ( haben beide keine schulabschlüsse )




    ich bedanke mich schon mal im vorraus...

  • Zu 1. Du mußt zu dem Amt gehen welches für Deinen momentanen Wohnbereich zuständig ist.Also wo Du polizeilich gemeldet bist.
    Zu 2. Deinen Anspruch kannst Du mit einem Rechner für ALG I oder II in etwa errechnen. Übrigens wenn Du selbst kündigst bekommst Du ein viertel Jahr Sperre, also keine Leistungen.
    Zu 3. Bei ALG I müssen die Wohnkosten aus den Leistungen bezahlt werden. Bei ALG II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung ( KDU ) im angemessenen Rahmen zusätzlich zu den Regelleistungen übernommen.
    Zu 4. Die Kosten für die Wohnung müssen angemessen sein und richten sich nach dem örtlichen Mietspiegel bzw. der
    Mietstufe.
    Zu 5. Die Wohnfläche ist eigendlich nicht entscheident solange die Grundmiete "angemessen" ist. Die Faustregel sagt aber bei 2 Personen ca. 60 qm. Beachte hierbei, dass Du mit Deiner Freundin in einer Bedarfsgemeineschaft leben mußt. Ansonsten trifft für Dich alles nur als Einzelperson zu. Auch dann wenn ihr in einer WG wohnt aber Euch keine eheähnliche Gemeinschaft o.ä. unterstellt werden kann.
    Zu 6. Wie oben schon geschrieben um nach der Kündigung sofort Leistungen zu erhalten mußt Du vom Arbeitgeber gekündigt werden. Selber kündigen bedeutet ein viertel Jahr keine Leistungen.
    Zu 7. siehe Pkt. 6
    Zu 8. Siehe Pkt. 2
    Zu 9. Die Agentur für Arbeit übernimmt nur dann die Umzugskosten wenn Du wegen neuer Arbeit umziehen mußt. Die ARGE übernimmt die Kosten in der Regel dann, wenn Du zur Kostensenkung Deiner KDU umziehst oder auch wegen neuer Arbeit etc. umziehen willst. Beides mußt Du beantragen und muß mit Deinem Sachbearbeiter im Vorfeld abgeklärt werden.
    Zu 10. Durch die ARGE können auf Antrag die Kosten für die Erstausstattung übernommen werden. Es gibnt aber auch die Möglichkeit eines Darlehens von der ARGE. ( Wenn gar nichts geht dann Sozialamt kontaktieren )


    Übrigens trifft die 25er Reglung mit dem Zurückziehen zu den Eltern nicht zu, wenn die Wohnung in welcher Du jetzt wohnst ganz normal durch Deinen Arbeitgeber an Dich vermietet wurde. Die Regelung betrifft nur unter 25 jährige Bezieher von Erstwohnungen.

  • zu 2. Wenn Du 12 Monate gearbeitest hast bekommst Du Alg 1


    zu 7. Besser wäre wenn Du gekündigt wirst, aber ich hatte auch eine Sperre durch einen Aufhebungsbescheid bekommen. Dann war Alg 1 gesperrt ich beantragte für die Zeit der Sperre Alg 2 ( Hartz 4 ) und bekam es, allerdings weniger auch wegen des Aufhebungsbescheides. Nun weis ich aber nicht ob es auch bei Selbstkündigung geht.