Brauche mal hilfe beim Umzug

  • hallo leute,


    ich habe folgendes problem und brauche eure hilfe.


    Meine Freundin ihr sohn und ich und unser gemeinsamer sohn wollen unmziehen weil:


    Wohnung zu klein
    erhebliche mängel wie wände nass und fliesen vom bad fallen ab.
    Also zu den mängel,will ich jetzt nicht alle aufzählen.


    Naja auf jedenfall haben wir eine wohnung gefunden die auch angemessen ist von der größe her und vom geld her.


    Meine frage ist jetzt wir haben vor einem Jahr geld bekommen für erstaustattung wei wir gemeinsam in unsere erste wohnung gezogen sind.
    Kann ich jetzt nochmal was bekommen für renovierungen und so weil in der neuen wohnung muss neu renoviert werden.


    Frage 2.
    Am 15.8.2010 fange ich eine lehre als Bäcker an wenn wir umziehen ist der arbeitsplatz vom neuen zuhause 25km weg bekomme ich das denn auch bezahlt,problem ist auch noch das ich nur nachts arbeite spirch von 0.30uhr -10.00 uhr da fährt ja kein bus und nix also brauche ich ein auto führerschein habe ich ja schon auto auch bekomme ich da dann auch noch was dazu.


    Frage 3.
    Wie sieht es den eigendlich aus mit dem mietgeld wenn ich 490euro ink nebenkosten ohne heizkosten bezahlt bekomme und die wohnung jetzt mit heizkosten 400euro kostet bekomme ich den rest raus oder fällt der dann einfach weg.


    Ich bitte um antworten ist mir schon wichtig das ich weis auf was ich mich einstellen kann.


    wenn noch weitere fragen offen sind melde ich mich nochmal.:-)


    Danke euch allen schonmal im voraus.



    Gruss steffen

  • Hallo Steffen,


    die Kosten für die Erstaustattung ist wie der Name schon sagt, eine einmalige Leistung und den bekommt man nur beim Erstbezug einer Wohnung. Wenn für Deine jetzige Wohnung montliche KDU Kosten in Höhe von Euro 490,00 übernommen wurden und die neue Wohnung billiger ist werden natürlich nur die tatsächlichen Kosten der neuen Wohnung gezahlt.
    Im übrigen mußt Du vor dem Umzug Deine ARGE kontaktieren da diese dem Umzug zustimmen muß ansonsten können Dir Leistungen gestrichen werden.( Also Umzugsantrag stellen )
    Ein Zuschuß zum Führerschein kann benatragt werden und wird wenn die Notwendigkeit begründet werden kann, in der Regel auch bewilligt. Übrigens zum Umzug wäre noch zu sagen, dass wenn dieser durch die ARGE bewilligt wurde und ihr mit dem Umzug die Kosten für Unterkunft und Heizung senkt, können durch die ARGE Umzugskosten übernommen werden.

  • Hier noch ein Urteil zu Renovierungskosten vom LSG Bremen


    LSG Bremen AZ. L9 AS 402/06 ER Übernahme von Renovierungskosten


    Auszugsrenovierung als auch die im Zuge des Einzuges anfallenden Kosten gehören zum Unterkunftsbedarf i.S. § 22 Abs. 1 1 SGB II. Nach dieser Norm werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Kosten für Schönheitsrenovierungen sind im angemessenen Umfang zu übernehmen, wenn diese vertraglich vereinbart sind. (siehe Handbuch von Mergler u. Zink, für die Grundsicherung u.Sozialhilfe ifa § 22 SGB II Rdnr. 20) Die angemässenen Renovierungskosten umfassen nämlich nicht nur laufenden Kosten, sondern auch einmalige Aufwendungen die mit Bezug, Unterhaltung und Wechsel der Wohnung zusammen hängen. So auch schon zum Sozialhilferecht Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 30.04.1992 SC 26/88 dürfen nicht zu den Umzugskosten gerechnet werden. Auch zu finden unter LSG NSB L9 AS 409/06 ER.


    Menschen der ALG II erhalten, haben beim Umzug grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Ausgaben für notwendige Renovierungskosten beim Auszug aus der alten Wohnung. Das gilt aber nur für angemessene Kosten und wenn dies vertraglich vereinbart ist. Beschluß vom 11.09.2006 nach § 22 Abs. 1 SGB4