Wieviel Unterhalt muss ich zahlen?

  • Hallo,


    ich habe einen 6-jährigen Sohn der in NRW wohnt und ich in HB !!! Bisher musste ich noch nichts zahen, da ich zuwenig verdient habe.


    Nun habe ich folgende Situation:


    Ich werde Anfang nächsten Jahres Vater von Zwillingen mit meiner langjährigen Freundin (wir wohnen zusammen)...
    ich verdiene nun so um die 1000 Euro netto und ich soll wohl 272 Euro Kindergeld zahlen (die ab dem 01.04. gerechnet werden) muss ich dann alles auf einmal zurückzahlen???...


    ich dachte, das mein Eigenbehalt bei 900 Euro liegt also müsste ich doch "nur" 100 Euro zahlen oder?


    Welche Fixkosten kann man beim Jugendamt angeben (Miete, Strom, Abtrag fürs Auto, Benzinkosten usw.) ???
    Außerdem kommen nun noch Kosten für die Zwillinge auf uns zu (Kinderbett, Kinderwagen usw.)...


    Danke schon mal im vorraus...


  • Wie Du selbst richtig sagst, liegt Dein Eigenbedarf bei 900,00 €. Also sind monatl. Zahlungen von 100,00 €
    fällig. Im übrigen kann sich das Amt die vorgeschossenen Leistungen nur in Raten zurückholen es sei den Du bist vermögend.

  • Welche Fixkosten kann man beim Jugendamt angeben (Miete, Strom, Abtrag fürs Auto, Benzinkosten usw.) ???
    Außerdem kommen nun noch Kosten für die Zwillinge auf uns zu (Kinderbett, Kinderwagen usw.), wird das auch angerechnet???

  • Hallo Schumi, also das Problem bei dir ist, das der Mindestbedarf des Kindes nicht abgedeckt ist. Da wird es schwierig mit Fixkosten. Falls Deine Lebensgefährtin Einkommen über Ihrem eigenen Selbstbehalt bezieht, kann DEIN Selbstbehalt auch unter 900€ abgesenkt werden. Wenn eure gemeinsamen Kinder geboren sind steht euch der Bedarfssatz einer Lebensgeimschaft zu für 4 Personen.
    Kosten für Auto, Benzin und der gleichen kannste vergessen, hier werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gerechnet.
    Auch Anschaffungen für die Kids werden nicht angerechnet, da nur einmal Betrag.
    Im großen ganzen wird es wohl so ausschauen wenn die Zwillinge geboren sind. Du bist dann für drei Kinder Unterhaltspflichtig, bedeutet dein Einkommen minus Selbstbehalt( hier spielt auch das Einkommen deiner Partnerin eine Rolle, da wie gesagt dein Selbstbehalt gekürzt werden kann) dieser Restbetrag wird durch drei geteilt, das wäre dann der Betrag der gezahlt werden muß.


    Dumm ist halt in deinem Fall das der Mindestunterhalt nicht bezahlt werden kann, allerdings egal wie es muß euch der Alg2satz+Berufbedingte Aufwendungen für 4 Personen verbleiben, da kann niemand ran.
    Wenns gar nicht anders geht, kannst Du auf deinem Amtsgericht einen Beratungsgutschein beantragen für 10€ und einen Anwalt einschalten.


    hoffe konnt dir etwas helfen, gruß