Hart4 versagt wegen fehlender Mitwirkungspflicht?

  • Hallo,
    ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum...


    Es geht um folgendes: Mein Partner und ich leben in einer Bedarfsgeomeinschaft und beziehen beide Harzt4. Nun Hatte ich vier Monate lang eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis, welches ich dem Amt auch mitgeteilt habe.
    Ich habe dann ein Schreiben bekommen, das ich alle Verdienstbescheinigungen, Arbeitsvertrag und Einkommensbescheinigungen abgeben soll. Dieses habe ich soweit es mir möglich war auch getan. Nun habe ich das Problem, das ich meine Verdienstabrechnungen eingereicht habe, aber das Amt von mir noch Einkommensnachweise haben will? Diese habe ich nicht, weil man mir vorher erklärt hat, das wenn ich eine Verdienstbescheinigung habe ich den Einkommensnachweis nicht brauche....
    Nun hat man aber meinem Partner und mir das komplette Geld gestrichen....ist das Rechtens? Ich meine, das Amt hat doch alles vorliegen, die Verdienstnachweise, die Sozialversicherungsnachweise und die Kontoauszüge?
    Über Hilfe wäre ich sehr Dankbar, weil ich hier langsam verzweifel.....

  • Ist da irgentwo ein Fehler bei der Arge zu suchen. Denn eine Verdienstbescheinigung ist doch auch ein Einkommensnachweis. Die Kontoauszüge haben sie auch noch wo es drauf steht. Am besten bei der Arge vorsprechen und das abklären.

  • du wirst wenn du die kohle von der Arge haben möchtest ,denen die verdins bescheinigung vorlegen müssen.
    Die mus dir der arbeit geber aus fühlen und dir zu senden.
    Dan ein tip gebe nicht die orginale hin sondern eine copi von der sache das hat den vor teil sollten sie es wieder verbusseln haste noch das orginale.