Kindergeld einkommen?

  • Hallo :)


    meine Tochter 29 Jahre ist schwerbehindert und bekommt Grundsicherung, ich bekomme Hartz IV wir leben in einer Wohnung als Hausgemeinschaft für meine Tochter bekomme ich noch Kindergeld 184 Euro, davon darf ich 38 Euro behalten für Versicherungen und Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der Rest wird als Einkommen abgezogen. Jetzt habe ich Eingliederungshilfe für meine Tochter beantragt und nun soll ich Unterhalt 31,06 Euro für meine Tochter zahlen laut Unterhaltsanspruch gemäß § 94 Abs. 2 SGB XII weil ich doch das volle Kindergeld erhalte. Das entspricht doch aber nicht der Wahrheit. Dabei hatte ich per Einschreiben eine Einkommen Vermögensverhältnis Erklärung mit Kopie der Arbeitslosengeldbescheid II geschickt. Entweder hat die das nicht erhalten oder nicht richtig nachgelesen. Oder muß ich nun doch 31,06 Euro zahlen, weil ich doch vom Kindergeld 38 Euro behalten darf eigentlich ja nur 30 denn 8 Euro Krankenkasse.


    Nun habe ich telefoniert mit der Unterhaltsstelle die Frau will abwarten bis ich mit Arbeitsamt (Hartz IV) alles geklärt habe. Brief an Hartz IV geschrieben und die haben zurück geschrieben (sehr interessant): "Wenn ich nachweisen kann, das meine Tochter das Kindergeld bekommt, dann wird es mit nicht mehr als Einkommen angerechnet und somit auch nicht mehr abgezogen"
    Ich muß jetzt nur einen Dauerauftrag machen und das Kindergeld von meinem Konto auf Konto meiner Tochter überweisen un d Kopie bei Hartz IV Amt einreichen.



    Wenn ich nun aber das Kindergeld auf dem Konto meiner Tochter überweise dann ist es ihr Einkommen bei der Grundsicherung oder Einkommen bei der Sozialhilfe und hat sie dann auch Einkommensbereinigung von 38 € wie ich bei der ARGE?


    Wer weiß Rat und bin ich in diesem Forum richtig?


    Gruss Berta

  • Hallo Berta10,
    bei dir ist ja was los... :o


    Wenn das KG deine Tochter erhält, wird es Ihr im Rahmen von ALG2-Leistungen vollständig abgezogen. Die Einkommensbereinigung ist mir jedoch gänzlich unbekannt. Du erhälst aber wieder deinen vollen Satz.


    LG
    Simon