Praktikumsvergütung= Einkommen? und Fragen zur Miete

  • Hallo


    puuuuuuuuuuuhhh. Ich war heute das erste mal aufm Amt. Achjemine, das ist ja wie in einer Bahnhofshalle.


    20 Anträge zum ausfüllen mitbekommen und 2 Wochen Zeit um unsinnige Bescheinigungen zu besorgen. Ach ja. Schön


    Nun mal zu meinen Fragen


    1.
    Es wird ja im Bogen: "Einkommensbescheinigugn" nach dem Einkommen gefragt. Zählt da zu dem Arbeitsentgelt auch eine Pflicht- Prktikumsvergütung? ( Achtung Pflichtpraktika sind Steuer- und Sozialversicherungsfrei, auch über 400 Euro) Pflichtpraktikumvergütung = Einkomme ?


    2.
    Zählt mein Unterhalt (den ich von meinem Vater bekomme) im Bogen "EK" als Unterhaltszahlung?


    3.
    Im Bogen KDU muss man den Mitvertrag mit Anhängen als Anlage. Was ist denn wenn ich einen müdnlichen pauschalen Mietvertrag habe ? Reicht es wenn man das kurz zu Papier bringt und eine Warm-Kosten-Summe drauf schreibt? Weil ich zähle hier pauschale Warmmiete mit Strom und Heizung und Nebenkosten usw. Das kann ich nicht aufschlüsseln.


    Danke schon mal für eure Hilfe

  • Hallo Studentin!


    1. Ja, jedes Einkommen zählt als Einkommen.
    2. Ja, jeder Unterhalt zählt als Unterhalt.
    3. Du solltest zur Sicherheit für beide Seiten einen ordentlichen Mietvertrag aufsetzen. Wichtig ist auch, dass du die regelmäßige Mietzahlung gleich mit nachweist (Kontoauszug oder Quittungen) - dann gibt's am wenigsten Ärger.


    Viele Grüße,
    Joachim