Nebenjob+Kindergeld+Ortszuschlag+HotelMama

  • Einen wunderschönen guten Tag!
    Ich bin männlich, 18 und habe dieses Jahr Abitur gemacht.
    Ursprünglich wollte ich nun ein Jahr FÖJ als KDV machen und danach studieren.
    Leider hat das mit der FÖJ-Stelle nicht so ganz geklappt (lange Geschichte) und deshalb werde ich wohl Zivildienst leisten. Da die Annerkennung meines KDV-Antrags jedoch noch auf sich warten lässt, habe ich noch keine Stelle und muss die Zeit bis zum Zivi überbrücken. Mein Onkel hat mir dafür angeboten, bei ihm im Café zu Kellnern.


    Meine Frage ist nun, was ich bzw. meine Mutter noch tun muss, damit sie weiterhin Kindergeld und Ortszuschlag bekommt.
    Um dies in Erfahrung zu bringen war ich heute auch bei der Familienkasse, jedoch konnte/wollte mir die Dame am Empfang nicht helfen, sondern wiederholte lediglich ihre Worte mit zunehmender Lautstärke.


    Aus dem was ich in der Familienkasse mitbekommen und dem was ich gegoogelt habe ergeben sich für mich nun folgende Teilprobleme:


    1)Ich bin ja nicht im eigentlichen Sinne "Ausbildungssuchend", da ich ja nur ein Jahr Auszeit vom Schulalltag nehmen möchte und schon weiß, dass ich danach studieren werde.
    2)Bei meinem Onkel hätte ich ja ein Arbeitsverhältnis, die Unterlagen die ich bekommen habe, Zielen aber mehr darauf ab, dass ich, falls ich Praktika absolviere, weiterhin Kindergeld bekomme. Darf ich ein Arbeitsverhältnis eingehen oder nicht?
    3) Die Frau meinte außerdem, dass maximal 4 monate Übergangszeit zwischen zwei AUsbildungsverhältnissen verstreichen dürfen. Müsste ich dann also, wenn ich in 4 Monaten noch keine Zivildienststelle habe, ein Praktikum absolvieren, oder würde die Arbeitsstelle ebenfalls zählen?
    4)Falls ich den Job als Kellner annehmen darf, welche Bestätigung braucht die Familienkasse?
    5)Meine Mutter bekommt Ortszuschlag, ist jedoch nicht im Öffentlichen DIenst tätig. Was muss sie bei ihrer Arbeitsstelle einreichen, um diesen weiter zu bekommen?(DIe Frau meinte irgendendwas von Kontoauszug vorlegen, wollte mir jedoch auch auf Nachfrage nichts weiter dazu sagen :( )


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
    Tut mir leid, wenn einige meiner Fragen auch mit einer Forendurchforstung meinerseits hätten gelöst werden können, aber jeder Thread ist ja auch irgendwie ein Sonderfall und ich fühl mich was diese Bürokratie angeht ziemlich unsicher, deshalb hab ich lieber alles nochmal hingeschrieben.


    VIELEN DANK IM VORAUS!

  • Hi baen,


    etwas undursichtig alles, aber bekommen wir schon hin :D.


    Was hast Du zuletzt gemacht? Abi?


    Ich bin ein Mensch, der nach möglichst einfachen und plausiblen Lösungen sucht. Vorschlag:


    Familienkasse anrufen und dir das Formular "KG5 - Einkünfte und Bezüge" anfordern oder dies bei www.familienkasse.de downloaden.


    Das Formular KG5 ausfüllen und folgende Unterlagen mit beifügen:
    - Kopie Abi-Zeugnis
    - Absichtserklärung
    -Arbeitsvertrag


    Absichtserklärung sieht folgender Maßen aus:


    DIN A4 Blatt, als Überschrift "Absichtserklärung", aktl. Datum und die Kindergeldnummer rechts aufschreiben.


    Dann formulierst Du völlig frei, dass Du dich um einen Studienplatz bemühst. Wichtig ist, dass Du mit beischreibst, an welcher Uni du dich bewerben möchtest, zu welchm Studiengang und zu welchem Semester. Die Bewerbung sollte natülich zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden. Wenn Du in diesem Wintersemester bereits anfangen könntest, kannst Du dich also nicht ohne Begründung erst zum WS 2011 bewerben. Begründe für so einen Fall, dass Du weiter Pratika`s machen möchtest. Evtl. könntest Du ein Kurzzeitpraktikum wirklich zeitnah aufnehmen?


    Damit würdest Du weiterhin Kindergeld erhalten.


    Wenn das für dich alles nicht möglich ist, müsstest Du dich bei der Arbeitsagentur als "Ausbildungssuchend" melden. Vor Ort solltest Du jedoch nicht zwingend erwähnen, dass Du studieren möchtest. Denk dir da was aus :p. Eine Ausbildungsstelle als Kaufmann soll ja auch ganz toll sein. Wenn Du dich dann im Sommer 2011 umentscheidest und lieber studieren möchtest ist das ja nicht strafbar und dein Kindergeld wird nicht zurück gefordert!


    Für den Fall benötigst Du noch zusätzlich das Formular "KG11a - Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildung- und Arbeitsplatz".


    Deine Mutter ist in einem Arbeitsverhältnis, der an dem ö.D. angelehnt ist. Sie kann bei der Familienkasse anrufen und sich eine Kindergeldbescheinigung zuschicken lassen.


    Alle Fragen geklärt oder noch auf etwas näher eingehen?


    LG
    Simon