hallo ihr lieben,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Von meinem Arbeitgeber wurde mir für mai und juni kein gehalt gezahlt. Zum 30.06. wurde ich gekündigt.
Seit letztem Jahr august erfolgen zahlungen schon schleppend, kamen aber immer. im april 2010 habe
ich bei der arge angerufen und mich schon mal erkundigt, was ich tun muss. ich sollte mir einen antrag abholen. es wurde aber nicht darauf hin gewiesen, dass ich erst mit antragsstellung Anspruch auf Leistung habe. Da ich im April dann doch noch gehalt bekommen habe, brauchte ich auch den antrag nicht, da er sowieso abgelehnt worden wäre. als ich nun bis zum 07. juni kein gehalt bekommen habe, sagte man mir, ich solle eine nachfrist setzen schriftlich. habe ich gemacht. nachdem er nicht gezahlt hat, bin ich am 28.06. dort gewesen und habe den antrag geholt. nun sagte man mir heute (war Antragsabgabe), dass ich keinen Anspruch hätte, sondern nur 75 euro bekommen würde, da der 28. maßgeblich sei. ich verstehe das nicht.....muss sich jetzt jeder arbeitnehmer vorsorglich am 01. eines jeden monats einen antrag holen, falls er kein geld bekommt oder wie.
gibt es da nicht eine härtefallregelung? sie können doch gegen den arbeitgeber klagen und sich das geld dort wiederholen.
wäre schön, wenn mir jemand einen tip geben könnte.
Vielen Dank
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