Hallo ich hoffe das ich hier richtig bin :),
ich beginne bald mein Studium und werde Bafög beziehen.
Soweit ich das verstanden habe, bilde ich dann eine Haushaltsgemeinschaft nach SgB II §7 Abs. 4 mit meinen Eltern welche Alg2 beziehen. Jetzt bilde ich mit Ihnen noch eine Bedarfsgemeinschaft.
1. Doch verstehe ich nicht ganz ob ich mein Bafög behalten darf und selbst für alles aufkomme, oder es als Bedarf meinen Eltern angerechnet wird und von ihrem Alg2 abgezogen wird.
2. Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus welches jetzt von dem Alg2 abgezogen wird, kriege ich dieses ausgezahlt? So wie wenn ich ausziehen würde ?
3. Darf ich dann Arbeiten zb. in den Semesterferien ? Oder wird es wieder irgendwie meinen Eltern von ihrem Alg2 Satz abgezogen.
Danke !!!