Bafög - Eltern alg2

  • Hallo ich hoffe das ich hier richtig bin :),
    ich beginne bald mein Studium und werde Bafög beziehen.
    Soweit ich das verstanden habe, bilde ich dann eine Haushaltsgemeinschaft nach SgB II §7 Abs. 4 mit meinen Eltern welche Alg2 beziehen. Jetzt bilde ich mit Ihnen noch eine Bedarfsgemeinschaft.


    1. Doch verstehe ich nicht ganz ob ich mein Bafög behalten darf und selbst für alles aufkomme, oder es als Bedarf meinen Eltern angerechnet wird und von ihrem Alg2 abgezogen wird.


    2. Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus welches jetzt von dem Alg2 abgezogen wird, kriege ich dieses ausgezahlt? So wie wenn ich ausziehen würde ?


    3. Darf ich dann Arbeiten zb. in den Semesterferien ? Oder wird es wieder irgendwie meinen Eltern von ihrem Alg2 Satz abgezogen.


    Danke !!!

  • Du bzw. ihr seid in derselben Situation, die ich mit meinem Sohn hatte, daher konkret und ohne wenn und aber wie folgt zu deinen einzelnen Fragen:


    1. Das Bafög ist "deins" und wird nirgends angerechnet. Sowie du Bafög beziehst, fällst du aus der BG = Bedarfsgemeinschaft ` raus und zählst nur noch als HG = Haushaltsgemeinschaft(smitglied). Das bedeutet aber, dass natürlich der auf dich entfallende Mietanteil nicht mehr übernommen wird, also die KdU = Kosten der Unterkunft auf euch alle "umgelegt" werden und der auf dich entfallende Teil wegfällt.


    Solltest du ausziehen, erhalten deine Eltern wiederum die gesamten KdU = Kosten der Unterkunft (sofern angemessene Größe etc., aber darum ging es hier in der Frage primär ja nicht).


    2. Das Kindergeld werden die solange anrechnen als Einkommen deiner Eltern, (war bei uns so), bis ihr "nachweist", dass nicht mehr deine Eltern dieses Kindergeld erhalten, sondern du persönlich. Also: Kindergeld weiterleiten lassen an dich - hier in unserem Falle wollte die Sachbearbeiterin einen Dauerauftrag sehen und die Nachweise dazu, dass tatsächlich nicht ich, sondern mein Sohn dieses Geld erhält. Ihr könnt es bei der Familienkasse auch gleich so beantragen, also dass es direkt an dich gezahlt wird, damit es deinen Eltern nicht mehr als Einkommen angerechnet wird.


    3. Du darfst dazuverdienen, was das ALG II (H IV) betrifft, soviel du willst, weil du ja eben aus der BG "raus" bist. Alles, was "du" hast, zählt nicht mehr, spielt keine Rolle mehr. Bafögrechtlich gibt es allerdings auch Richtlinien, aber die sind so schnell nicht erreicht. Bafög ist ja nun mal zur Hälfte "Kredit" und keine Sozialleistung.


    L.G. Lirafe

  • Ja, das kannst du - allerdings dann, aber das weißt du sicherlich - im Rahmen der Bafögrichtlinien. Auch dort gibt es zulässige Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Vermögensgrenze beispielsweise liegt bei 5200 Euro. Alles andere, was deinen Zuverdienst betrifft, erfährst du durch eine Nachfrage bei "deinem" Bafögamt.


    Ansonsten - wie ich es geschrieben habe - ist nur zu beachten, dass der auf dich entfallende Anteil der KdU = Kosten der Unterkunft - vom Amt, das deinen Eltern ALG 2 gewährt, abgezogen wird. Sie erhalten dann also 2/3tel ihrer Mietkosten.

  • Also - Bafög - solange man zu Hause bei den Eltern wohnt, wird nicht als Höchstsatz gewährt, sondern das dürften so um die 494 Euro in etwa sein. Wohnt man nicht mehr bei den Eltern, erhält man den Höchstsatz in Höhe von derzeit 584 Euro (wird im Oktober ein klein wenig angehoben). Wohngeldbezug ist neben Studenten-Bafögbezug nicht möglich. Das scheint komisch, weil man ja "seinen" Wohnkostenanteil tragen soll, der den Eltern gestrichen wird, ist aber nu`mal "Fakt".
    Gruß. Lirafe