Hallo,
ich frage für meine Freundin, die sehr starke Probleme hat, nach ihrer Trennung von irgendwo Geld zu bekommen. Sie studiert an der Universität Betriebswirtschaftslehre im Vollzeitstudium. Sie möchte jetzt aber ins Teilzeitstudium wechseln, dieses Studium ist nicht Bafög-förderungsfähig. Laut Gesetz:
§ 7 Abs 5 SGB II lautet:
"(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden."
Die §§ 60 ff SGB III regeln den Anspruch von Auszubildenden auf Berufsausbildungsbeihilfe.
sind ja nur Bafög förderungsfähige Studierende von der Erhaltung von ALG II ausgeschlossen. Hätte meine Freundin im Teilzeitstudium, in der sie kein Anrecht auf Bafög hat, die Möglichkeit ALG II zu bekommen? Sie ist zusätzlich Mutter und gerade in der Scheidungsphase.
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen