Hallo zusammen!
Im Zuge meines Weiterbewilligungsantrages für ALG II wurde ich wieder mal aufgefordert, meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Dies habe ich anstandslos ohne jeglichen Schwärzungen getan. Nun schrieb mich meine SB mit Verweis auf meine Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB II) an und führt eine ganze Liste mit Fragen zu Soll-Buchungen auf meinen Kontoauszügen auf.
Zum Beispiel:
a) Wer ist Hans Meier?
b) Wozu dient der Dauerauftrag an XYZ?
Bislang orientierte sich der SB an Kontostand und irgendwelchen Haben-Buchungen. Es kann doch nicht sein, dass ich der ARGE nun auch noch darlegen muss, wofür ich das wenige Geld ausgebe.
Hat von Euch diesbezüglich jemand Erfahrungen oder weis ob die ARGE dazu überhaupt berechtigt ist?
vG Berthold