Hallo,
jetzt gehts aber los.
Ich habe am 24.05.2001 Nothilfe geleistet und dabei 95 % meiner Sehkraft eingepüsst.
Von der Unfallkasse hatte ich gesagt bekommen, dass ich dadurch das Recht hatte einen Arbeitsunfall zu erleiden. Die Wortwahl alleine ist schon eine Frechheit. Aber egal.
Jetzt haben die mir wirklich die gesammte Verletztenrente angerechnet. ca. 800,- €.
Die Verletztenrente steht aber in meinem Fall für das Schmerzensgeld, welches ich von den Tätern bekommen hätte, wenn man sie gefunden hätte.
Ich habe jetzt zwei Paragrafen gefunden, die sagen dass dadurch, dass es Schmerzensgeld ist, nicht angerechnet werden darf.
OEG §5
und
BVG §81 a
Stimmt das jettzt oder nicht?