Anrechnung Verdienst Bruder / Mutter

  • Hallo zusammen,


    bei mir ist zur Zeit folgende Situation gegeben:
    Ich, 32, wohne zusammen mit meinem Bruder und meiner Mutter in einem Eigenheim mit ca. 150 m². Mein Bruder und ich sind jeweils mit 25% an dem Haus beteiligt und im Grundbuch eingetragen. Unsere Mutter hat lebenslanges Nießbrauchrecht. Miete zahle ich nicht und ich beteilige mich auch nicht an den Nebenkosten.


    Ich bin Selbstständig, aber das Geld reicht im Moment vorne und hinten nicht. Mein Bruder verdient sein eigenes Geld und meine Mutter ab September wieder (Juli / August arbeitslos). Wenn ich nun Hartz IV beantrage, gilt ja die Haushaltsgemeinschaft. Wird dort das Vermögen von meinen Verwandten mit eingerechnet (muß also im Antrag angegeben werden) oder zählt es nicht dazu, weil ich über 25 bin?


    Meine Mutter hat eine Lebensversicherung, die sie nicht wegen mir kündigen will.

  • Grds. nur dein Vermögen (Geld, 25% Wohnung, ...), da du Ü 25 bist und ihr damit nur eine Haushaltsgemeinschaft habt.


    Allerdings:
    § 9 Abs. 5 SGB II
    "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."


    Ein Verkauf der Whg. oder Auflösung der Vers. sehe ich allerdings nicht als angemessen an.