Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem. Ich habe bis Ende Juni diesen Jahres eine dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht. Diese habe ich aber von der Arbeitsagentur bezahlt bekommen und dementsprechend war es nur ein Taschengeld in Höhe von 300 €, wovon ich auch noch meine Monatsfahrkarte des Zuges selbst zahlen musste. Jetzt wo ich arbeitssuchend nach der Ausbildung bin, hat man mir gesagt dass mir sozusagen nur ein Hungerlohn von 158 € als Arbeitslosengeld zusteht.
Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich das so akzeptieren oder sieht es nicht so aus, dass dieses fiktiv nach dem Monatsgehalt einer ausgebildeten Fachkraft für Lagerlogistik berechnet werden muss. Ich hab nämlich schon von einem ähnlichen Fall gelesen wo das Bundessozialgericht zu dem Paragraphen Az.: B 11AL 42/08 R entsprechend entschieden hat.
Über eure Antworten zu diesem Thema danke ich euch im Voraus.