Ärtzliche Untersuchung zwecks Wohnungswechsel

  • Hallo,


    die Arge hat mich aufgefodert, mich medizinisch untersuchen lassen, zwecks Wohnungswechsel. Ich habe im HA nachweisliche ein ärtzliches Attest vorgelegt, dass ich auf Grund meiner Schwertbehinderung mit 80% und Merkzeichen B&G, eine barrierefrei Wohnung benötige.


    Kann ich irgentwie gegen diese Untersuchung rechtlich vorgehen oder widerrufen?

  • Sicher kannst Du dagegen in Widerspruch gehen. Steht das nicht in dem Bescheid wo sie Dich aufgefordert haben Dich untersuchen zu lassen. Bloß wenn Du nichts zu befürchten hast lass Dich doch untersuchen und Du hast Deine Ruhe.