Hallo meine Tochter ist 1 Woche bei mir und meine Ex Frau verlangt nun das ich sie an Ende der Ferien zu ihr mit dem Auto bringen soll ich bin aber nicht so dicke mit Geld behaftet das ich mir mal ein 450 km Trip mit dem Auto leisten kann und eventuell an Benzin kosten beteiligen lehnt sie grundsätzlich ab
mich würde mal vor ab interessieren ob sie das eigentlich verlangen kann ???? ich wollte mal ohne mein Namen zu nennen beim Jugendamt nach fragen wie ich dar auf wirken kann
wer weis da einen Rat
ich bedanke mich im vor raus .
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Verlangen kann deine Frau das nicht sondern ihr müßtet euch da versuchen zu einigen im Interesse des Kindes.Wenn du es dir finanziell nicht leisten kannst diese Fahrt zu bezahlen macht es keinen Sinn das deine Frau darauf besteht und da wird das Jugendamt auch nichts machen können.Könnte dein Kind nicht eventuell alleine mit der Bahn fahren.
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nein das ist in holland an der see wie gesagt sie ist der meinung das sie in recht ist sie meinte nur dann muss ich sie eben mit zur arbeit nehmen und meine tochter wird dann sauer sein
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Könnt Ihr euch denn nicht die Strecke irgendwie teilen, somit haben beide Parteien ihren teil zu tragen. Sie kann es nicht von Dir verlangen, sie kann dich nur darum Bitten. Argumentiere Ihr doch, das du dein Kind nicht mit zur Arbeit nehmen, kannst, somit urlaub nehmen mußt und das aber nicht kannst. Wie alt ist denn Euer Kind?
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Habe die PN gelesen - leider erst heute - konnte länger nicht ins I-Net. Deine Tochter ist also schon bei dir? Wie war die Absprache vorher; war vorher alles geklärt und nun hat sich etwas geändert an der Situation deiner Frau oder an deiner, oder habt ihr einfach mal nicht gesprochen darüber?
Wie Bine NRW schon fragt: Wie alt ist euer Kind? Dem Grunde nach gibt es hier kein "muß" - weder so noch so, aber wie gesagt: Wichtig wäre es schon, ob ihr eine zuvor getroffene Absprache brecht (einer von euch) oder einfach mal nicht darüber nachgedacht hattet. Ansonsten - solltest du absprachewidrig handeln - , könnte dir das später so am Rande mal nachteilig ausgelegt werden, wenn es um Umgangsrechte geht.
Gruß. Lirafe
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