Was steht mit zu und wie läuft es nun weiter ?

  • Hallo


    Da es bei mir um mehrere Themen handelt die miteinander verworren sind, bin ich mir nicht sicher ob ich diesen Beitrag hier posten kann. Hoffe das es okay ist und mir jemand helfen kann.


    Ich bin 22 Jahre alt und bin momentan bei meinem Vater untergekommen, aufgrund eines Brands im Keller meiner Wohnung. Gemeldet und wohnhaft bin ich jedoch in GT. In der Wohnung wo ich bisher gewohnt habe er war eine WG mit betreuten wohnen (Aufgrund von Depressionen und Borderline). In dieser WG habe ich mehr als 1 Jahr gewohnt bis zu, Brand im Keller vor ca. 2 Monaten. Mein Vater hat es mir durch sein erspartes ermöglicht das ich in dieser WG wohnen konnte, neben meinem Kindergeld. Dasersparte ist weg und er kann mir nicht mehr helfen. Weiteres Problem ist das ich nur noch diesen Monat krankenversichert bin.


    Da ich momentan die Abendrealschule beendet habe und momentan noch keine Ausbildung gefunden habe, brauche ich die Unterstützung des Staats. Ich habe heute ein Gespräch bei GT-Aktiv wo sich klären sollte welche Unterstützung ich bekommen könnte. Es gab eine Diskussion wer momentan eigtl für mich zuständig ist. Da ich ja in GT gemeldet und wohnhaft bin ist GT normalerweise für mich zuständig.Der Herr meinte jedoch das V. für mich zuständig wäre da ich ja momentan bei meinem Vater wohne. Ich musste erneut erklären das ich bei meinem Vater jediglich untergekommen bin, da ich sonst Wohnungslos wäre. Naja ich hatte wieder das starke Gefühl das man mich wieder nur weiter schicken wollte. Dann gab es das Thema das ich bis 25 bei meinem Vater wohnen muss. Das geht jedoch nicht weil mein Vater nur eine 2 Zimmer Wohnung hat und och momentan im Wohnzimmer untergekommen bin. Auserdem belastet es mich psychisch wenn ich weiterhin mit ihm zusammen wohnen würde. Dies war auch einer der Gründe warum ich von meinem Vater ausgezogen bin. Es gab nur noch Streit und das extrem, was mich als depressiven Menschen sehr runter zieht, so das ich gar nichts mehr auf die Reihe bekomme. Zu meiner Mutter oder anderen Familien Mitglieder kann ich ebenfalls nicht hin ziehen, da diese der Grund für meiner Erkankung ist (Familiäre Probleme). So bleibt mir nichts anderes über als mir eine eigene Wohnung zu nehmen. Ich habe in der Zeit in der WG gemerkt das dies mir auch sehr gut tut und sich positiv auf meine Leben auswirkt. So hab ich es geschafft meinen Realschulabschluss nachzuholen. Dann hieß es das ich doch in die WG zurück ziehen sollte. Das ist ebenfalls sehr problemmatisch. Durch den Brand fühl ich mich nicht mehr sicher in dem Haus, weil es sich um Brandstiftung handelt, die allen anschein von einen Mitbewohner verübt wurde. Ein weiterer Grund ist der Selbstmord meines Mitbewohners in seinem Zimmer, was 2 Wochen vor dem Brand geschah. Dies belastet mich so sehr, das ich dort nicht mehr wohnen möchte. Ich möchte ebenfalls auf betreutes wohnen verzichten, weil ich der Meinung bin das es für mich nicht notwendig ist und ich sehr gut alleine klar komme, ohne jegliche Probleme. Letzendlich habe ich mein Antrag auf Arbeitslosengeld II bekommen und soll mir vorab schon mal eine Wohnung suchen. Wenn ich eine passende Wohnung finde die nicht zu teuer ist, soll ich die Daten über die Wohung (Miete etc) in den Antrag schreiben und bei ihm abgeben.


    Ich fühlte mich sehr schlecht beraten und hatte das Gefühl das man mich mal wieder weiterleiten wollte mit der Begründung "Wir sind für sie nicht zuständig", was ich nicht zum ersten mal gehört habe. Ich kenne mich mit dem ganzen so gut wie gar nicht aus und wollte fragen ob das alles so richtig ist. Muss ich mir wirklich erst eine Wohnung suchen, die Daten in den Antrag schreiben und diesen dann bei dem Herrn abgeben ? Ich bin momentan sehr verwirrt.

  • Wenn du im Bezug von Leistungen bist, wirst wohl oder übel nicht um die Genehmigung für den Umzug kommen. Sofern du natürlich dann später auch deine NK bezahlt haben möchtest ect. und/oder den Umzug auch noch.
    Es ist ganz einfach, suche dir Wohnungen, die du haben darfst (lt. KM+NK). Stell einen Antrag auf Umzugsgenehmigung. Eine Begründung hast DU ja. Am besten eine Auftsellung der zugehörigen Kosten, für die ein oder andere Wohnung mit beifügen. Dann wirst du sehen, welche Dir genehmigt wird. Ganz WICHTIG: Mietvertrag erst Unterzeichnen, wenn OK von AMT da ist.

  • Hallo!
    Also erstmal mußt Du DIch grundsätzlich bei dem Amt einen Antrag stellen, wo Du gemeldet bist. Wenn Dir die Wege zu lang sind, und Du gern am
    Wohnort Deines Vaters bleiben möchtest, melde Dich doch um.
    Weil Du unter fünfundzwanzig bist, wirst Du ein Schreiben von einem Arzt oder dem zuständigen Jugendamt, daß es eine Gefahr für Deine Gesundheit wäre, weiter bei Deinem Vater zu leben (Härtefallregelung) benötigen.
    Bekommst Du Kindergeld?I Wenn, mußt Du das bei der ARGE nachweisen, sonst werden die Leute Dir wahrscheinlich sagen, daß Du einen Antrag stellen mußt. Das kann aber nur Dein Vater oder Deine Mutter für Dich tuen. Falls neuer Kindergeldantrag gestellt werden muß, soll die Familienkasse einen Abzweigungsantrag mitschicken. Der bedeutet, das das Kindergeld an Dich geht und nicht als Einkommen der Eltern (des Antragstellers) gilt.
    Petsie

  • Tut mir leid war ein paar Tage im Krankenhaus und konnte nicht schreiben
    Bekomme ich auch Kindergeld wenn ich keine Schule oder sonstiges mache ?
    Momentan mache ich ja noch nichts, dann kann ich doch nur Arbeitslosengeld 2 bekommen oder ?

  • Hab momentan noch das Problem das ich nächsten Monat 23 werde, meine Schule beendet ist und ich ab nächsten Monat nicht mehr bei meinem Vater mit Krankenversichert bin.


    Bin mir unsicher wo ich mich da melden muss, damit ich wieder versichert bin.
    Muss ich dann zu GT-Aktiv oder zur Arbeitagentur ? Wahrscheinlich zu GT-Aktiv.Hab schon Angst das man wieder versucht mich abzuwimmeln und ich nicht mehr Krankenversichert bin.