Moin,
mein Mann reicht immer artig seine Anträge auf Fahrtkostenerstattung bei der Arge ein.
Nun habe ich eine Frage zu deren Begründung nicht die komplette Fahrkarte zu erstatten:
Übernommen werden nur die Kosten der kürzesten Strecke laut Routen-Berechnung (PKW).
Da wir keinen PKW besitzen ist er natürlich auf die Strecke angewiesen, die die ÖPNV nehmen.
Ist diese Angabe durch die Arge so rechtens?
Bitte keine Meinung, sondern nur Fakten posten, Danke.
Schaf