Hallo,
folgende Situation:
da ich nach meinem Uniabschluss im März 2010 regulär exmatrikuliert wurde, war es mir leider nicht anders möglich für den Zeitraum bis zum Eintritt in das Masterstudium (Studentenstatus) am 01.10.2010 ALG-II-Leistungen zu beantragen. Ich beziehe als vom 01.04.2010 bis zum 30.09.2010 Hartz-IV-Gelder.
Ab dem 01.08.2010 habe ich die Möglichkeit als Saisonkraft mit mindestens 15h/Woche zu arbeiten (in einem Betrieb: Buchhaltung, Verwaltung). Es wird aber wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass sich der Verdienst um 400€/Monat bewegt (eher zweimal exakt 400€ - für die letzten Monate "HartzIV" im August und September).
Kann die ARGE die Arbeit ablehnen? Muss es tatsächlich strikt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, wie mir gesagt wurde - oder ist es nur eine Art Vorwand der ARGE, um die Rahmenbedingungen der Jobsuche/Jobbemühungen von vornherein auf den 1. Arbeitsmarkt zu lenken? Da die Arbeit auf Abruf ist, könnte ich in meinem Verdienst auch flexibel in den Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen.
Inwieweit spielt die EGV dabei eine Rolle? (Habe ich damals unterschrieben).
Danke für eure Hilfe und beste Grüße,
gainsbourg