Hallo,
mein Partner ist selbständig und zahlt Beiträge zur Privaten Renten-und Pflegeversicherung, ebenso hat er eine Private Rentenversicherung. Wir erhalten kein ALG2, sondern Wohngeld und Kinderzuschlag.
Nun habe ich gelesen, dass man einen Zuschuss zu diesen Beiträgen beantragen kann, ohne ALG2 zu beziehen. Wäre dies neben Wohngeld und Kinderzuschlag möglich?
MfG
Mausezahn