Ich brauche dringend einen rat:
das problem: meine sachbearbeiterin hat zu beginn meiner arbeitslosigkeit 2001 (bis einschl.2005)versäumt einen freistellungsantrag auf kindergeld zubeantragen(6 jähriges ,getrennt lebendes kind)
jetzt ,nach beendigung miner ausbildungzeit von 2006-2009,wo ich endlich über einkommen verfüge wollte ich die rückzahlungssumme beim amt klären und eine ratenvereinbarung tätigen.
Es hieß,solange ich in meiner arbeitlosenzeit nachweisen kann das ich arbeiten und arbeit finden möchte,werden sie mir diesen zeitraum bei der späteren rückzahlung NICHT anrechnen,natürlich kam ich meiner mitteilungspflicht beim amt nach, reichte jeden monat mind.5 bewerbungen ein,.
dafür war ja der freistellungsantrag.dieser wurde vom amt nicht veranlasst /wurde nie gestellt, da die bearbeiterin es vergessen hat.
jetzt berechnet das amt eine neue summe von 10.000 euro mehr,da sie den arbeitslosenzeitraum DOCH mit draufrechnen.
da amt sagt mir:diesen freistellungsantrag kann man NUR zu beginn stellen, jetzt nicht mehr, das würde mich dann ca.10.000 mehr kosten, und ích habe es noch nicht mal verschuldet
das kann doch nicht rechtens sein.......
kann mir BITTEEEEEEEEEE jemand einen RAT geben.........