ALG oder Kinderzuschlag, 7 Monate Hin und Her!?

  • Hallo..


    ich wende mich an die Leute in diesem Forum.. weil ich hier schon einiges an Info gefunden habe um mich gegen die Arge zu wehren.


    Bevor ich die Frage stelle muss ich leider etwas weiter ausholen um den Sachverhalt zu schilden.


    Anfang diesen Jahres fielen bei mir 360 Euro UVG weg, da bei mir die 7 Jahre in denen sie maximal zahlen rum sind. Der Kindsvater zahlt seit Jahren keinen Unterhalt. Es liegen Unterhaltstitulierungen vor, es wurde geklagt, es gab sogar von meiner Seite am Ende eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Mein Ex zahlte nicht mal 20 Euro im Monat. Einfach nichts.


    Nun musste ich, weil ich alleinerziehend bin und nur in Teilzeit arbeiten kann, einen Antrag bei der Arge stellen um von dort Geld für die Kinder zu beantragen.


    Ich bekam am 18 Januar dann einen Brief zurück mit einem Ablehungsbescheid. Begründung: Ich könne meinen Bedarf mit Wohngeld und Kinderzuschlag decken. Meine Mietkosten würden nicht berücksichtigt, da im Beantragungsmonat eine Heizkostennachzahlung kam. ( Der Sachbearbeiter hat in den Berechnungsbogen für beide Kinder 140 € Kinderzuschlag mit eingerechnet als wenn ich sie bereits bekäme, den ich aber faktisch natürlich noch nicht bekam).


    Damals dachte ich .. ok der wird wohl Recht haben... das Amt hat ja immer Recht... also habe ich mich im Februar an die Familienkasse gewandt und dort einen Antrag gestellt. ( Den Arge-Ablehnungsbescheid inkl. )
    Im März fragte man dann nochmal nach denn ich bekam bis März Wohngeld. Das dann wiederum neu beantragt werden musste. Ab April gab es dann höheres Wohngeld da ja nun die UVG Leistung wegfiel und ich keine Hilfe von anderer Stelle erhielt.


    Im Mai, nach 5 Monaten rief ich bei der Familienkasse an und hakte nach was mit dem Bescheid sei. Man sagte mir das längst etwas hätte passieren müssen und der Bescheid würde mir innerhalb von 10 Tagen zugehen.


    Inzwischen hatten sich Mietschulden in höhe von drei Monatsmieten angesammelt.


    Nach zehn Tagen kam dann auch der Bescheid.. allerdings nicht positiv sondern negativ mit der Aussage.. ich könne selbst unter Berücksichtigung von dem Höchstsatz an Wohngeld plus Kinderzuschlag meinen Gesamtbedarf nicht decken. Ich solle innerhalb vier Wochen nach Eingang des Bescheids einen Antrag auf ALG II stellen.


    An diesem Punkt war ich dann kurz vorm Amoklauf...


    Ich beschäftigte mich dann eine Woche intensiv mit meinen Rechten und stellte bei der Arge einen Überprüfungsantrag nach §44 indem ich ( unter anderem ) daraufhin wies.. das es rechtswidrig wäre mir die SGB II Leisutngen zu verweigern solange ich nicht von anderer Stelle Hilfe erhielt. Ich legte nochmal alles bei, Kontoauszüge der letzten 6 Monate, neuen Wohngeldbescheid, Ablehnung der Fam.Kasse, Bescheinigung der Mietschulden und Darlehen die ich mir in der Zeit nehmen musste. PLUS eine Arbeitsanweisung in der ich markierte das eine Ablehung auf Verdacht wohl nicht zulässig sei und eine Ablehnung von SGB Leistungen mit Verweis auf Kinderzuschlag unzulässig ist.


    ( Bei Bedarf kann ich den Antrag hier gerne noch genau posten )


    Ich setze dem SB eine Frist von vier Wochen und wies darauf hin, daß ich mich in einer Notsitation befände.. nun erfolgte drei Wochen später wieder eine Ablehnung.


    Die Arge lehnte den Überprüfungsantrag ab mit folgender Begründung:


    Wie von Ihnen zutreffend ausgeführt wird, existiert keine Rechtsgrundlage für eine Ablehnung "auf Verdacht". Ausweislich der von Ihnen inKopie übersandten Geschäftsanweisung NR. 41 vom 21.11.2008 ist jedoch eine Ablehnung vorzunehmen sofern eine Überprüfung im Einzelfall mit hinreichender Sicherheit ergeben hat, dass ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. Dies ist vorliegend der Fall ( gewesen ).


    (?) gewesen (?)


    Bei der Ablehnungsentscheidung wurde der durch die Wohngeldstelle übermittelte potentielle Wohngeldanspruch bzw der mit dortigem Bewilligungsbescheid bewilligte Wohngeldanspruch zu Grunde gelegt. Ferner wurde der Anspruch auf Kinderzuschlag mit dem gleichen Berechnungsprogramm, das nach Unterlagen keine detaillierte Berechnung zum Ablehnungsbescheid der Familienkasse vom 27.05.2010 beigefügt waren, kann daher auch von hier nicht festgestellt werden in welchen Punkten etwaige Abweichungen zu den von hier vorgenommenen Berechnungen vorliegen.


    Ich bedauere Ihnen keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können.


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    Wollen die mich eigentlich verarschen? Entschuldigung... aber ist es für den Sachbearbeiter nicht ein leichtes diesen Berechnungsbogen von der Familienkasse zu fordern? Ist er nicht dazu verpflichtet in Notfällen solche Verzögerungen zu verhinden ? Darf er aufgrund eines fehlenden Berechnungsbogens ( UND NACH BALD 7 MONATEN GESAMTBEARBEITUNGSZEIT ) die Tatsache ignorieren, dass ich immernoch "keine Hilfe von anderer Stelle erhalte" und somit weiterhin hilfebedürftig bin????


    Ich verliere allmählich den glauben in diese Ämter und frage mich wieso ich überhaupt arbeiten gehe.:mad:


    Ich würde gerne wissen in wieweit ich mit dieser Sache Erfolg bein Sozialgericht habe, denn so langsam weiß ich nicht mehr was ich noch machen soll.


    Ich danke für jeden Beitrag der mir irgendwie helfen kann.:confused::confused:


    Gruß


    Anja