60% HartzIV kürzung! Kein Geld mehr für Rechnungen!

  • Hallo Zusammen,


    ich brauche dringenst Hilfe. Die Jobkomm hat mich um 60% gekürzt nur weil eine Krankmeldung von mir abhanden gekommen ist.


    Die sache sieht jetzt so aus, das mein Vermieter mir am Montag den Strom abstellt weil ich nicht zahlen kann, und mein Telefonanbieter droht auch mit sperrung wenn ich nicht zahlen kann. mein Kühlschrank ist auch fast leer. mit 122,13€ kann mann ja nicht sehr viel einkaufen.


    Wie soll es jetzt weitergehen? Ich bin mit den Nerven am Ende!


    Kann mir hier jemand helfen???


    Vielen Dank.
    Gruß Peter


    Zitat Jobkomm: "Die Sanktionsmitteilung ist bereits erfolgt und bleibt bestehen, da Sie nicht die geforderten Nachweise erbracht haben.
    Die Sanktion beruht auf dem § 31 Abs. 1 Nr. 1c SGB II. Dies können Sie gern nachschlagen."

  • Die möglichen Leistungskürzungen werden im § 31 SGB II geregelt ( siehe hier : http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html ) . Bei einem ersten Pflichtverstoß ist eine Kürzung von 30% für die Dauer von max. 3 Monaten möglich. Wenn Dir die ARGE 60% Prozent Leistungen kürzt, muss demnach eine wiederholte Pflichtverletzung also mindestens zweimalig vorliegen. Gegen eine gerechtfertigte Leistungskürzung Fallen mir keine Möglichkeiten ein, was Du dagegen unternehmen könntet. Es bliebe Dir vermutlich nur der Versuch ein Darlehen von der ARGE zu erhalten um Deine Fixkosten wie Miete etc. zu zahlen. Eventuell auch Lebensmittelgutscheine um nicht zu verhungern.
    Ist es jedoch ein einmaliger Verstoß sofort widersprechen da nur Kürzung von 30% möglich.