Hallo zusammen,
obwohl lange Jahre selbstständig, bin ich in dieser Richtung etwas unbedarft.
Der Umsatz brach zusammen, ich steckte meine gesamte Altersversorgung, mein Privatvermögen und zuletzt auch noch Bankdarlehen in die Firma, aber es half nichts mehr.
Jetzt bin ich 58 und habe derzeit Finanzamtschulden in 5-stelliger Höhe.
Die Eidesstattliche Versicherung habe ich dort bereits vor 2 Jahren abgeben müssen.
Die Firma wurde von meiner Lebensgefährtin weitergeführt, die aus privaten Mitteln die gesamte Sarnierung übernahm und auch für meine Bankschulden eine Hypothek auf ihr Haus aufgenommen hat.
Um wenigstens krankenversichert zu sein, arbeite ich 20 Std. monatlich als sog. Geschäftsführer mit einem Nettoverdienst von 400.- Euro.
Eine höhere Stundenzahl ist nicht möglich, da die Firma dies finanziell nicht verkraften würde.
Um meine spätere Rente aus früheren Arbeitsverhältnissen und eine zu erwartende Firmenrente nicht zu gefährden, bin ich dazu gezwungen, den Antrag auf Regelinsolvenz zu stellen.
Derzeit besitze ich noch eine ETW, bei der aber am 1. Rang des Grundbuches mindestens für 11 Jahre die Bank und am 2. Rang meine Lebensgefährtin steht, weil sie die monatlichen Bankraten übernimmt und dafür auch die Miete erhält.
Am 3. Rang auch hier schon ein Zwangseitrag.
Dies zur Vorgeschichte.
Mein Verdienst beträgt also 400.- Euro netto und ich wohne mietfrei bei meiner Lebensgefährtin, die selbst von einer Witwenrente lebt und mich praktisch mit durchfüttert.
Um diese für mich mehr als peinliche Situaltion wenigstens etwas abzudämpfen wäre meine Frage:
"kann ich zu meinem Verdienst einen Zuschuß von der Arge beantragen"?
Wenn ja, auf was sollte ich achten?
Und.... achja ..... ich habe selbstverständlich mein altes Gewerbe längst abgemeldet und bin kein Selbstständiger mehr.
Vielen Dank im voraus für etwatige Antworten.