Können sie uns die Wohnung nicht genehmigen?

  • Frage 1:
    Wir (2Erwachsene+1Kind) bekommen momentan aufstockendes Hartz4 und bekommen für Wg+HK 561€ im Monat. Da wir noch in einer nicht allzu kinderfreundlichen Gegend wohnen (Drogen, Alkohol, Kriminalität....) möchten wir gern umziehen und haben auch eine Wohnung gefunden. Nun meinte die unsere neue Sachbearbeiterin, das sie ermal sehen will, ob sie uns die Wohnung bewilligt. (Man muss dazu sagen, sie mag uns nicht sonderlich). Die neue Wohnung kostet 432€ inkl HK., d.h. reinrechnerisch spart Vaterstaat fast 40€ im Monat dadurch das wir umziehen. Kann sie uns die Wohnung trotzdem nicht genehmigen?


    Frage 2: Wir kommen vom Vermieter die ersten 2Monate Kaltmietfrei- dafür müssen wir aber renovieren. Kann das Jobcenter uns das abziehen? So nach dem Motto "700€ braucht ihr nicht zum renovieren- 200 langen auch!"

  • 1. die wohnung muss nicht von der arge genehmigt werden.


    2.die arge trägt die tatsächlichen entstandenen kosten der unterkunft. wenn ihr zwei monate mietfrei wohnt, dann habt ihr keine, bzw. verminderte kosten für die wohnung. renovierungskosten zählen übrigens nicht zu den kosten für unterkunft.

  • ich muß lacki da leider widersprechen.........
    es gibt eine möglichkeit diese kosten zu bekommen, wir haben auch ein haus angemietet, einen monat mietfrei nur nk zahlen müssen..selbst renovieren..ich suche gern alles raus..schreibt mich per pn an..dann schick ich euch mal meinen antrag dafür..