Ich 50 Jahre Hartz 4 Empfänger habe ein Teil eines Mietshauses (Wert 300.000 Euro) geerbt, allerdings tritt lt. Testament der Erbfall für mich erst dann ein wenn meine Stiefmutter stirbt.
Laut Testament erbt meine Stiefmutter 50% des Hauses, sie hat auch Nießbrauch auf die Mieteinnahmen bis zu ihrem Ableben.
Meine Schwester(kein H4 Empf.) und ich haben zusammen die anderen 50% geerbt. Der Erbfall , eine Auszahlung des Erbes soll erst dann eintreten wenn unsere Stiefmutter gestorben ist.
Meine Frage ist jetzt folgende: Kann die ARGE meine Stiefmutter zwingen das sie mir schon jetzt mein Erbe auszahlen muss(Pflichtteil). Das könnte sie z.zeit nämlich gar nicht, bzw. nur dann wenn sie das Haus verkauft, und das ist auch nicht in ihrem Interesse. Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich geschrieben, ist ja alles sehr kompleziert.
PS: ImTestament steht auch noch das meine Schwester und ich ein Wohnrecht bis zum Tode habe, und das meine Stiefmutter das Haus nur mit der Zustimmung aller Erben verkaufen kann.
Meine Schwester und ich bewohnen auch jeweils eine Wohnung in diesem Mietshaus.