Von Wuppertal nach Berlin ziehen

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    Ich habe folgendes Anliegen,


    Ich bin 21 Jahre alt und physchisch erkrankt und deshalb hat die Arge mir die Wohnung und die Mietkosten übernommen obwohl ich 21 Jahre alt bin (wird eigentlich erst ab dem 25. Lebensjahr übernommen)
    Ich mache in Moment über ein Fernstudium dass vom Arbeitsamt bezahlt wird mein Abschluss nach und gehe nebenbei ehrenamtlich jobben. Durch mein Ehrenamt habe ich gute Chancen mit meinem späteren Abschluss bei der Bahn ausgebildet zu werden. Ich kann mich bei der Bahn in Berlin aber nicht bewerben wenn ich in Wuppertal wohne. Da aber die Bahn das was ich werden will und Chancen drauf habe nur in Berlin und Frankfurt ausbildet habe ich ein Problem und muss dann umziehen. Übernimmt die ARGE dann die spätere Miete obwohl ich komplett aus NRW wegziehe? Ich habe auch ärztliche Atteste die inhaltlich es für gut finden wenn ich nach Berlin ziehen würde aber was meint die ARGE dann dazu bzw mit welchen schlagkräftigen Argumenten kann ich bei der ARGE auftreten?



    Liebe Grüße


    Rene

  • Wow, klasse!
    Danke für die schnelle Antwort ;)


    jetzt ist mir aber noch ne frage eingefallen! um mich in berlin nach einer wohnung umzuschauen
    und mich bei der dortigen arge vorzustellen muss ich doch dann in berlin gemeldet sein sonst sagen
    diese "gehen sie nach wuppertal zur arge" aber hier in wuppertal sagen bestimmt logischer weise
    "wenn sie nach berlin ziehen wollen, gehen sie nach berlin zur arge"...
    was mach ich denn da?! =(

  • genau lacki aber wie soll das gehen?
    um mich ummelden zu können muss ich ja ein wohnsitz in berlin haben und das geht ja nicht
    da ich auf die arge angewiesen bin in berlin, die mir dann die wohnung bezahlen soll.
    also kann ich ja nicht irgendeinen mietvertrag in berlin unterschreiben ohne dass ich dann
    die miete bezahlen kann nur um dort gemeldet zu sein........... =(

  • Hi Rene
    habe Dir hier einmam die Chekliste für Hartz IV Umzug rausgesucht



    Umzug mit Hartz IV


    Auch Bezieher von Hartz 4 sind häufig gezwungen, den Wohnort zu wechseln. Die für viele entscheidende Frage ist dabei nur: Übernimmt die ARGE die Umzugskosten?
    Umziehen trotz Hartz 4?


    Vorab: Einem Bezieher von Alg II steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu, Sie dürfen also umziehen, wann immer Sie wollen - auch mit Hartz 4. Haben Sie eine schriftliche Zusage der ARGE bezüglich der Mietkostenübernahme, und ist auch die Angemessenheit schriftlich bescheinigt, so ist die ARGE an diese Zusage gebunden und muss den Umzug erlauben.
    Das Amt muss bei einem nicht notwendigen Umzug allerdings keine mit dem Umzug verbundenen Kosten zahlen und es muss nur die bisher zu zahlende Miete tragen. Wer als Bezieher von Hartz 4 also ohne den Segen der ARGE umzieht, muss die Wechselkosten möglicherweise selbst tragen: Umzugskosten, Kosten für die Renovierung, Kaution etc. Letztendlich sollte der Umzug in diesem Fall für die ARGE kostenneutral sein - es werden max. die vorherigen Kosten der Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe und auch kein Darlehen für Kaution gewährt.
    Hartz-4-Empfängern steht es natürlich frei, den Umzug und alle damit verbundenen Kosten selber zu tragen. Dann allerdings stellt sich dem Amt die Frage, wieso Sie sich einen Umzug leisten können. Hier sollte man also Vorsicht walten lassen!


    Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung und Unterzeichnung des neuen Mietvertrages sollten Sie immer mit dem Amt geklärt haben, ob in der neuen Wohnung auch alle Kosten übernommen werden! Wechseln Sie beispielsweise die Stadt, so erkundigen Sie sich vorab über die dort geltenden genehmigten Miethöhen. Zuständig in Bezug auf Anfragen ist allerdings immer die für Sie aktuell zuständige ARGE in Ihrer Stadt.
    Hartz-4-Umzug: was braucht die ARGE?


    Optimal ist folgende Reihenfolge, wenn das Amt den Umzug tragen soll :


    1. die alte ARGE muss der Notwendigkeit des Umzugs zustimmen
    2. die neue ARGE sollte bestenfalls Angemessenheit der neuen Wohnung VOR Unterzeichnung des Mietvertrags anerkennen, wenn das nicht möglich ist, sollte die Wohnung wenigstens den Angemessenheitskriterien der neuen ARGE entsprechen
    3. die alte ARGE muss sich zu Umzugskosten und allen damit verbundenen Aufwendungen äußern
    4. die neue ARGE muss sich zur evtl. anfallenden Mietkaution äußern. Hier gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, einen Kautionsschutzbrief bei der R+V Versicherung zu beantragen, so dass die Mietkaution gespart werden kann.


    Rechnen Sie damit, dass die ARGE mehrere Kostenvoranschläge für den Umzug voraussetzt - holen Sie also rechtzeitig mehrere Umzugsangebote von Firmen ein. Sollte das Amt die Spedition nicht zahlen, werden Sie zumindest mehrere Angebote für das Umzugsauto vorlegen können.


    Tipp: Weitere Informationen, welche Gründe für einen Umzug trotz Hartz IV sprechen, können Sie in dem Ratgeber Umzug für Hartz-4-Empfänger nachlesen.

  • Erstmal herzlichen Dank für eure vielen Tipps und Anregungen.



    Vor allem der obrige Beitrag hat mir sehr weitergeholfen. ;) Es gibt von mir aus was ganz besonders neues zu berichten. Ich war gestern bei der Bahn in Berlin beim Informationstag "Chance Plus". http://http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/jobs__karriere/bewerbung/fragen__antworten/chance__plus.htmlDies ist ein Jahrespraktikum für Jugendliche die wegen ihrer schwachen Noten normaler Weise keinen Chance
    auf eine Ausbildungsstelle haben. Nach dem Praktikum werden über 75% direkt im Betrieb übernommen und ausgebildet. Nach der Informationsveranstaltung konnten wir uns dann noch unter 6 Augen (Abteilungsleiter und ein Mitarbeiter vom JobCenter) persönlich vorstellen und
    zeigen warum ausgerechnet wir gerne bei der Bahn arbeiten wollen. Von 30 "Bewerbern" wurden2 Leute und ich vorgeschlagen das Praktikum in Berlin zum 2.11.2010, also in 2 Monaten zu beginnen. Ich war natürlich
    total stolz und Happy aber was mache ich nun? Ich lebe hier in Wuppertal von der Arge die mit den Lebensunterhalt und die Wohnung bezahlt. Die Arge sagt ja immer sie bewilligt es nur, wenn in der anderen
    Stadt eine Besserung im Arbeitsalltag vorliegt. (wie im obrigen Beitrag beschrieben) Ich arbeite in Moment bei der Bahnhofsmission, ehrenamtlich. Letztens wollte ich einen 1.5Euro Job annehmen, die Arge sagte dazu nur dass die das nicht bewilligt da ich ja schonmal physchisch erkrankt war und sie mir das nicht zumuten. Ich persönlich gehe aber jeden Tag dort mindestens 6Stunden arbeiten ohne Probleme. Das ist ja nun der Fall bzw ich bekomme ein Jahrespraktikum und eine anschließende Ausbildung beginne. Wenn ich nun zur Arge gehe und sage, dass ich innerhalb von 2 Monaten nun umziehen muss, wird das denn klappen? Hab so Angst dass die Arge mir Steine in den Weg legt obwohl die ja eigentlich wollen dass ich ne Ausbildung anfange...



    ganz liebe Grüße


    Rene

  • Stimmt.
    Ohne schriftliche Zusage wird von der Arge nicht viel passieren.
    War aber heute trotzdem bei der Arge und habe denen geschildert
    dass ich von der Bahn eine Zusage (mit Vorbehalt) habe.
    Die Arge sagt nun ich soll nach Berlin hin und und eine


    "gemeinsame Abgabe der vom Vermieter ausgefüllten Vermieterbescheinigung"
    und ein


    "Angemessenheitsschreiben"
    holen.
    Das geht bei der Berliner Arge obwohl ich in Wuppertal gemeldet bin?
    Was bedeuten denn diese "Fachbegriffe" genau?