Hallo zusammen,
ich hoffe das mir hier vielleicht jemand Helfen kann.
ich habe heute einen Erstattungsbescheid bekommen und soll der Arge ca. 75 Euro zahlen.
Diese 75 Euro sind das Guthaben der Jahresabrechnung der Betriebskosten meiner Wohnung. Die Arge schreibt: "Nach Überürüfung der Jahresverbrauchsabrechnung habe ich festgestellt, dass der Betrag der nicht verbrauchten Kosten der Unterkunft in Höhe von 74,48 euro der Arge zu steht, da die Kosten der Unterkunft auch von der Arge erbracht wurden."
Diese Aussage ist aber falsch, denn die Abrechnung geht über den Zeitraum vom 1.1.2009 bis 31.12.2009 und Leistungen beziehe ich erst seit Juli 2009.
Ich habe gerade meinen Sachbearbeiter angerufen und versucht zu schildern, dass er doch nur die Hälfte beanspruchen dürfte, da der Rest doch vor der Zeit sei. Er räumte mir ein das seine Ausdrucksweise in diesem Falle nicht korrekt sei aber das es trotzdem ein Einkommen sei und der Arge zustehe. Da meinte ich, das man das Einkommen doch dann auf die Monate anrechnen müsste und das sind schließlich lediglich 6 euro und sicherlich anrechnungsfrei. Der Sachbearbeiter meinte nur, nein, es sei ja kein Erwerbseinkommen.
Ich hoffe ihr könnte miene Bedenken nachvollziehen. Die Hälfte der 75 Euro sind ja völlig in Ordnung...
Aber das Geld habe ich doch vor der Zeit der Arge zuviel bezahlt und bekomme es nun wieder oder verstehe ich das Falsch.
Danke schonmal im vorraus!
Lg