Mehrbedarf bei Behinderung

  • hallo


    folgende frage:


    ich habe durch eine sportunfall eine behinderung von 80% mit merkzeichen B und G erlitten. in den letzten jahren habe ich eine umschulung gemacht.der kostenträger war der deutsche rentenbund und von denen habe ich auch übergangsgeld erhalten. am 1.6 habe ich bei der arge eine eingliederungsvereinbarung unterschrieben und es wird mir auch eine bewerbungskosten pauschale zugesprochen.


    ich würde gerne den mehrbedarf für behinderte beantragen. wie sieht ihr meine chancen aus und wo kann ich den vordruck erhalten?


    danke für eure hilfe

  • danke für die antwort.


    ich habe mir den bogen angeschaut und so richtig schlau bin ich immer noch nicht. ich führe einen selbstständigen haushalt und kriege sonst keine weiteren unterstützungen.


    ich würde den bogen komplett verneinen und könnte auch gar keine personen benennen.

  • danke für die antwort.


    ich habe mir den bogen angeschaut und so richtig schlau bin ich immer noch nicht. ich führe einen selbstständigen haushalt und kriege sonst keine weiteren unterstützungen.


    ich würde den bogen komplett verneinen und könnte auch gar keine personen benennen.


    Macht doch nix wenn in Anlage HG alles mit NEIN beantwortet wird. Antrag stellen und abwarten.
    Übrigens Leistung zum Mehrbedarf liegen nicht im Ermessen der ARGE sondern sind ein Rechtsanspruch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.


    Allgemeine Informationen zum Mehrbedarf


    Anspruch auf den Mehrbedarf haben alle Hilfebedürftigen, die die Anspruchsvoraussetzungen des § 21 SGB II erfüllen. Dies sind werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, alleinerziehende Elternteile, behinderte Menschen (sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten; sonstige Unterstützung erhalten, um einen geeigneten Arbeitsplatz oder Eingliederungshilfe zu finden), und Personen, die aufgrund von Krankheit auf eine kostenintensivere Ernährung angewiesen sind. Es bleibt festzuhalten, dass diese Leistungen für Mehrbedarf nicht im Ermessen der jeweiligen ARGE liegen, es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Ferner muss der Mehrbedarf nicht nachgewiesen werden, er ergibt sich vielmehr aus den Tatbestandsmerkmalen.

  • Eine Frage noch:
    1. Angaben zu der weiteren Person der Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben in dieser Anlage beziehen
    Familienname, Vorname

    Geburtsdatum

    Erhält die/der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von
    Verwandten/Verschwägerten, die mit ihr/ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben? ja nein
    Wenn nein, sind weitere Angaben entbehrlich und es ist nur noch die Unterschrift erforderlich.


    Wenn soll ich da eintragen? Mich selbst?