Hi zusammen,
bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Situation:
Ich bin 28 Jahre alt.Nach meinem Studium habe ich schnell eine Stelle gefunden. Jetzt, 9 Monate später ist dort allerdings Schluss. Habe zwar alles gegeben, aber manchmal passt es einfach nicht., auch wenn man mehr als 70 Std. die Woche schackert. Ich hoffe ja, dass ich schnell was neues bekomme, aber wissen kann man das ja nicht. Das Ende beim jetzigen Arbeitgeber kam ziemlich plötzlich, das läuft dort so (Discount-Bereich). Ich habe bereits eine Wohnung im Auge gehabt, in die ich mit meiner Freundin ziehen wollte. Noch wohnen wir bei unserne Eltern, sie studiert noch. Ich habe bereits einen Antrag auf Hartz 4 gestellt da ich nicht ALG1 berechtigt bin. Ich habe jedoch recht gut verdient, so dass ich zu viel Vermögen besitze, werde also für diesen Monat nix bekommen nehme ich an.
Die ins Auge gefasste Wohnung wird zum 1.8. frei und liegt auch im Rahmen der Angemessenheit. Nun frage ich mich, was ist, wenn ich einfach zum 1.8. dort einziehe, mir die benötigten Möbel kaufe, was mein Vermögen stark schröpfen würde udn dann zum 1.9. einen Antrag stelle, falls noch kein Arbeitsplatz gefunden wurde? Gitb es dann Ärger mit dem Amt, weil ich kurz vorher ausgezogen bin?
Es geht mir darum, dass idie Wohnung ja zum 1.8. zu vermietne ist. Ich kann sie haben, aber der Vermieter wird sicher nicht ewig warten, bis mein Antrag irtgendwann mal durch ist und dann der Antrag auf die Wohnung. Die Wohnung liegt in der selben Stadt, falls das von Bedeutung ist.
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Also wenn Du bereits im Leistungsbezug bei der ARGE bist, mußt Du den geplanten Umzug mit Deiner/Deinem SB absprechen und die Umzugsgenehmigung erwirken. Hauptsächlich dann wenn Du innerhalb des jetzigen ARGE-Zuständigkeitsbereiches umziehst. Ist die Wohnung für Dich und Deine Freundin "angemessen" sollte es hier eigendliche keine Probleme geben. Auch die Regelung " unter 25 " trifft nicht auf Dich zu da Du ja 28 Jahre alt bist.
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Hm ja da wirft sich mir halt die Frage auf, ob ich denn im Leistungsbezug bin? Wie sieht das denn generell aus. Der Antrag ist ja gestellt, wird aber dann für diesen Monat wohl abgelehnt wegen des Vermögens. Muss ich dann nochmal einen neuen Antrag stellen? Wenn ja, wäre ich ja nach Ablehnung nicht im Leistungsbezug. Oder wird einfahc einen Monat später erneut geprüft, ob sich mein Vermögen genügend geschmälert hat?
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Hallo Isel
Wenn der Antrag gestellt ist und vermutlich wird er ja auch bewilligt, bist Du ab dem Tag des ersten Vorsprechens bei der ARGE im Leistungsbezug. Und zwar unabhängig davon ob Du jetzt schon Leistungen bezogen hast oder nicht. Es spielt auch keine Rolle ob Du nun schon einen Bewilligungsbescheid in den Händen hälst. Alle Veränderungen welche für den Erhalt und die Berechnung von ALG II relevant sind, mußt Du ab Sofort Deinem Amt per Veränderungsmitteilung bekannt geben.
Ansonsten liegt eine Verletzung Deiner Mitwirkungspflicht vor und Leistungen können geküzt oder völlig eingestellt werden.Noch vergessen: Am Tag der Beantragung hast Du ja Deine Vermögensverhältnisse offen gelegt. Somit fließen alle hier gemachten Angaben in die Berechnung ein. Auch gibt es keine Ablehnung für einen Monat sondern nur für den gesamten Bewilligungszeitraum welcher sich bei mir über 6 Monate erstreckt.
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