Eheähnliche Gemeinschaft---was nun??

  • Hallo. ICh bin zum 1.6.2010 mit meinem Freund zusammen gezogen. Ganz klar, Hartz 4 wurde gestrichen. Ich bekomme keinen Cent mehr.
    Nun hat mein Freund Kurzarbeit. D.H. auch da fehlt eine Menge. Ich bringe zwei Kinder mit, die keinen Unterhalt vom Vater bekommen. Ich finde keinen Job. Jetzt ist die Frage: Gibt es irgendwo eine Stelle, bei der ich noch Geld beantragen kann?? Bald muß ich Shculbücher kaufen und weiß nicht wovon. Weiß nicht mal, wie ich was zum Essen in den Kühlschrank kriege. Zur Tafel kann ich nciht gehen, da ich keine Bescheinigung mehr habe.
    Können wir auch jetzt schon den Kinderzuschlag beantragen oder gilt das nur füt Verheiratete??
    Bitte helft mir, bin echt am verzweifeln.

  • jetzt habe ich gerade ( nach 7 Wochen Wartezeit) meinen Ablehungsbescheid bekommen. Toll, bin nicht mal mehr krankenversichert. Selber zahlen kann ich nciht und bei meinem Freund darf ich nicht mitversichert werden. Ab besten nehme ich mit den Strick und erschiesse mich,. So eine verdammte.....

  • Wieso bekommst du denn eigentlich kein Hartz4 ick meine ma türlich musst du irgendwoher geld kriegen.


    lacki das hat mit der Entscheidung nix zu tun fakt ist einfach es will jemand mit seinen Partner zusammen ziehen weil sie sich lieben und was ist daran schlimm?

  • Wenn Du keine Leistungen bekommst muß Dein Lebenspartner trotz Kurzarbeit aber sehr gut verdienen.
    Nein ohne nähere Erläuterungen ist hier nicht viel zu sagen. Wird Dir vielleicht der Unterhalt welchen Du nicht bekommst als Einkommen angerechnet? Was habt Ihr für Mietkosten oder wohnt Ihr bei den Eltern Deines Freundes mietfrei o.ä.
    Auch die Frage nach dem Zuschlag ist nicht pauschal zu beantworten. Es ist hier Maßgebend ob dieser Zuschlag Eure finanzielle Situation erheblich verbessert. Ist dies nicht der Fall wäre wohl ein Wohngeldantrag der sinnvollere Weg.
    Was ich auch nicht ganz verstehe ist, dass Du jetzt nach 7 Wochen deinen Ablehnungsbescheid bekommen hast, aber erst seit 4 Wochen mit Deinem Freund zusammen wohnst.

  • Wir haben früh genug Bescheid gegeben, dass wir zusammen ziehen, damit es mit der Barbeitung pünktlich klappt. HAHAHAHAHAHA
    Mein Freund muß für eine volljährige Tochter Unterhalt zahlen, wir wohnen in seinem Haus, für das er monatlich ordentlich zahlen muß. ABER, es werden nur die Zinsen angerechnet.
    Unterhalt wird bei mir NICHT angerechtnet.
    Mein Freund bekommt ca.1600 ausgezahtl und ich habe nur das Kindergeld. Die laufenden Kosten sind sehr hoch, so dass es Vorne und Hinten nicht reicht. Zur Zeit sind wir ja auch doppelt Versichert und solche Scherze.

  • Was die Schulsachen angeht, gibt es die Pauschale i.H.v. 100eus pro Kind. Wenn Du kein ALG II erhälst, wie sieht es bei den Kindern dann damit aus, oder evtl. Anspruch auf Unterhaltsvorschuß? (dann würden sie auch das pauschale Geld bekommen) Auch würde ich einen Wohngeldantrag stellen. Jede Möglichkeit sollte genutzt werden.
    Bezüglich des Kindergelzuschlages, kannst Du dich hier belesen. Und hier noch ein Rechner dazu, falls notwendig.