Muss ArGe die Nebenkostennachzahlung übernhemen?

  • Habe bei der ArGe die Übernahme meiner Nebenkostennachzahlung für 2009 beantragt (beläuft sich auf ca. 290€), was aber jetzt abgelehnt wurde.


    Gründe:
    Gem. § 22 SBG II können die angemessenen Kosten übernommen werden.


    In Ihrer Bedarfsberechnung wurden im Zeitraum 01.01.09 bis 31.12.09 bereits die maximal übernahmefähigen Heizkosten und Neben-Betriebskosten bei der monatlichen Bedarfsberechnung berücksichtigt.


    Warmwasserkosten sind bereits in der Regelleistung enthalten und können somit nicht nochmals übernommen werden.


    Somit ist eine nochmalige Übernahme von Heiz- und Nebenkosten nicht möglich.



    Die ArGe übernimmt 357,40€ monatlich für Miet- und Nebenkosten, Gesamtbetrag sind aber 420,26€, somit wird mir der Rest vom Regelsatz abgezogen, da die Kosten für 2 Personen (mein Sohn + ich) angeblich nicht angemessen sind. Deshalb frage ich mich, ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht, da meine Kostem ja ohnehin schon zu hoch sind (ich wurde aber nie zur Kostensenkung oder zum Umzug aufgefordert).
    Wie würde ich einen Widerspruch am besten begründen (Link zu Musterbeispiel reicht, hab gegoogelt aber was passendes hab ich jetzt nicht gefunden)?
    Und wie soll ich überhaupt das Geld auftreiben, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat? Das mal eben von dem Geld zu bezahlen, was ich monatlich zur Verfügung habe, geht einfach nicht.

  • Nebenkostennachzahlung


    Das Sozialamt oder die Arbeitsagentur müssen Nebenkostennachzahlungen übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger in dem Jahr, aus der die Abrechnung stammt, auch Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II bezogen hat. Weitere Bedingung ist, dass der Leistungsempfänger nicht verschwenderisch mit seinem Verbrauch umgegangen ist. (Gas, Warmwasser.) Wenn Gaspreise erhöht werden, muss das vom Amt berücksichtigt werden.



    Der Entstehung nach gehören die Nebenkostennachzahlungen ebenso wie die Vorauszahlungen zu den Kosten der Unterkunft und sind daher im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu übernehmen.



    Sofern ein Guthaben aus der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung vorhanden ist, wird dies im Zuflussmonat als Einkommen behandelt.



    Wenn die ARGE schon die angemessenen Nebenkosten übernimmt, dann muss eine Nachforderung nicht übernommen werden. Weil dann davon ausgegangen werden kann, dass der Leistungsempfänger nicht sparsam mit dem Verbrauch umgegangen ist. Wird die Übernahme einer Nachforderung beantragt, dann prüft das Amt, ob die höheren Kosten trotzdem noch angemessen sind. Erhöhen sich Müllabfuhr, Grundsteuer oder andere verbrauchsunabhängige Kosten, dann werden diese höheren Kosten auf Antrag übernommen und auch eine Nachzahlung, wenn diese darauf beruht. Die Übernahme von Nebenkostennachzahlungen muss immer innerhalb von 4 Wochen beim Amt beantragt werden.


    Hatte im vergangenen Jahr also 2009 eine Nebenkostenabrechnung in Höhe von knapp 1000,00 € . Antrag auf Kostenübernahme gestellt - abgelehnt - . Formlose Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht und nach einem viertel Jahr war entschieden, dass ARGE Kosten bis auf knapp 100,00 € übernehmen mußte.Allerdings habe ich einen sehr verständnisvollen Vermieter den ich schon lange persönlich kenne welcher den Entscheid abgewartet hatte.