Mein partner und ich haben die Absicht, in Kürze zusammenzuziehen:). Folgende Frage: Mein Partner hat einen Verdienst von 1200 Euro Netto im Monat und besitzt ein Haus. Wenn ich zu ihm ziehe, steht mir dann noch Hartz 4 zu? wenn ja, in welcher Höhe?
-
-
in höhe von 0,00 euro!
-
Du kannst bei ihm als Mieter einziehen. Ich kenne ein Pärchen mit 3 Kindern, wo sie in voller Höhe ALG II kriegt, weil sie ihm die Miete zahlt! Und für die Kinder "zahlt" er Alimente, rein symbolisch, natürlich. )))))) So hat die Familie zu seinem Verdienst noch 900 Euro zusätzlich
-
Kann man aus den paar Hinweisen nicht ersehen ob Dir noch ALG II zusteht. Wenn Du ganz offziell bei Deinem Freund als Lebenspartner einziehst werdet Ihr als "eheänliche Gemeinschaft" behandelt und Ihr bildet somit im Sinne des SGB eine Bedarfsgemeinschaft. Ob Dir dann noch Geld vom Amt zusteht hängt dann von solchen Faktoren wie z.B. gibt es weitere Personen in der BG ( Kinder, Oma,Opa usw.) Gibt es weitere Bezüge welche als Einkommen gewertet werden wie Kindergeld usw., welche Ausgaben für KDU habt Ihr gibt es Darlehn o.ä. .
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-