Ich habe zwei fragen zu ALG2,
Ich hab mir bei google Informationen wie groß eine Wohnung für mich sein darf, auch gibt es 2 Urteile vom
BSG Kassel die ganz genau besagen das für eine Person eine Wohnung zwischen 45 - 50 qm als ange
messen gilt, und die Brutto - Miete beträgt 378,00,- den ich hatte Post von der Arge bekommen wo man
mir geschrieben hat das meine Wohnung nach & 22 SGB2 als nicht angemessen eingestuft wird. Obwohl
die Miete für meine Wohnung in 2007 nach Sichtung des Erstantrages als angemessen eingestuft wurde,
nur die Heizkostenpauschale war denen zu hoch und deshalb wurde sie um 5,00,- gesenkt. Und heute
war ich bei der Leistungsabteilung und dort wurde mir gesagt das meine Wohnung zu teuer ist und zwar
um ganze 1,00 und ein paar cent und auch was die beiden Urteile von dem BSG angeht das würde nicht
stimmen denn was die mir in 2007 schon gesagt hatten war mir nichts neues.
Jetzt zu meiner 2 Frage
Und möchte ich gerne wissen wie genau das mit dem Verrechnen der Nebenkosten ganz genau geht
sobald man ein Guthaben bekommt, die bei der Arge haben mal wieder nichts darauf gesagt hatte den
eindruck die wollten mich wohl schnell los werden nach dem ich schon Einspruch gegen den Brief von
der Arge einreicht habe das meine Wohnung als unangemessen eingestuft wird.
wäre nett wenn mir jemand antworten kann
mfg
Getdown
:):):)