Unterhalt

  • Hallo,


    ich habe mal einige Fragen zu folgender Situation.


    Ich fange ab dem 12.07.2010 wieder als Schülerin an. Ich wohne mit meinem Freund zusammen der momentan noch Arbeitslosengeld I bezieht. Mein Vater aber möchte kein Unterhalt zahlen. (Hat vorher auch noch keins bezahlt seit dem 01.01.2010). In der Düsseldorfer Tabelle steht aber das er mir ca. 560 Euro zahlen muss.
    Jedoch meint er das mein Freund für mich Unterhaltspflichtig ist.


    1. Frage:
    Muss mein Vater an mich Unterhalt zahlen obwohl ich nicht mehr schulpflichtig bin.


    2. Frage:
    Muss mein Vater schopn ab dem 01.07.2010 zahlen oder erst ab der Einschulung am 12.07.2010 oder erst wenn die Schule ab 27.08.2010(nach sommerferien) anfängt.


    3. Frage:
    Stimmt es das mein Freund für mich Unterhalt zahlen muss?


    4. Frage:
    Verändert sich der Unterhaltssatz wenn ich mit meinem Freund zusammen wohne?


    5. Frage:
    Wenn ich Unterhalt bekomme, kann ich dann auch Nebenbei noch Arbeiten gehen, wenn ja bis zu welchem Betrag habe ich frei, sodass mein Vater nicht weniger zahlen muss.


    6. Frage:
    Gibt es irgendeine möglichkeit die ich tun kann wenn mein Vater garnicht zahlen will.(Sinnvolle Möglichkeiten)


    Freue mich auf eure ANtworten.


    :(

  • Guten Morgen,

    Es Fehlen noch einige Angaben um Konkret antworten zu können.


    zu 1: Wenn Du dich in einer Erstausbildung befindest,sprich nach Mittlerer Reife bsp. Abi sind BEIDE Eltern mit 18jahren Unterhaltspflichtigt.


    zu 2: Ab dem Monat in dem die Schulische Ausbildung beginnt, also 01.07.


    zu 3: Nein, wenn ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern besteht ist Dein Freund nicht zum Unterhalt verpflichtet.


    zu 4: Bedingt Ja, für Dich gilt in diesem Fall, der Satz für einen Studenten mit eigenem Hausstand.


    zu 5: Wenn die Frage in dieser Form gestellt wird könnt ich echt Kotzen, aber Ja du kannst Nebenbei Arbeiten, wie hoch der Freibetrag ist weiß ich nicht genau.


    zu 6. Ja gibt es, über einen Anwalt( Beratungsgutschein aufem Amtsgericht für 10€ holen) und Klagen. Aber denk dran nicht nur dein Vater auch Deine Mutter ist Unterhaltsverpflichtet.


    Nun noch meine Anmerkungen:
    -Dein Vater und Mutter haben ab dem 18. Lebensjahr einen Selbstbehalt von 1100€, nur weil eine Summe irgendwo steht bedeutet dies nicht das Du sie bekommen kannst.


    -Wenn Du nebenbei Arbeiten kannst um Deine Eltern zu entlassten, warum tust du es dann nicht, und stellst die Frage in dieser Form?

  • Also ich mach halt mein Fachabi weiter. Und meine Mutter verdient zu wenig, sodass sie kein Unterhalt zahlen kann.


    Ich habe gehört wenn mein Freund jedoch einen Job hat der in Vollzeit ist, dass er dann für mich aufkommt. Und mein Vater somit kein Geld mehr zahlen muss. Ich dachte der Selbstbehalt liegt bei 900€??


    Nun mein Vater verdient ca. 1700-1900 netto.

  • Hey,
    Also das mit Deinem Freund zählt nur im Fall Alg 2, nicht bei Unterhalt.


    900€ sind der Selbstbehalt bei Minderjährigen, 1100€ bei Volljährigen.
    Die Angaben bei deinem Vater 1700-1900 netto. ist das Gehalt schon bereinigt?

  • Hallo swatsch,


    also Ich merke Du hast absolut keine Ahnung wie Unterhalt berechnet wird, Ich werd es mal etwas ausführlicher gestalten.
    Bereinigt bedeutet die Gesamtjahreseinnahmen Deines Vaters der letzten 12 Monate auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. durch 12 teilen, dies ergibt netto vor abzug.


    Nun wird von diesem Betrag 5% abgezogen als Berufsbedingte Aufwendungen, weiter kann er 4% vom gesamt Brutto weiter in abzug bringen als Privterentenversicherung. Evtl noch relevante schulden.
    Das ergibt dann das Bereinigte Netto das für den Unterhalt ausschlaggebend ist.


    Beispiel
    1900€ nicht bereinigt.


    1900€ - 95€ berufsbedingte aufwendungen-76€ Private Rente=1729€ bereinigtes Netto
    Dies bedeutet Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle zahlbetrag ab 18jahren= 329€


    Bei Dir aber als Schüler mit eigenem Hausstand 640€ - 184€ Kindergeld=456€


    Nun würde sich der Unterhalt berechnen. einkommen 1729€ - 1100€ Selbstbehalt= 629€
    Der Unterhalt ist gedeckt.


    Beispiel 2.
    1700 nicht bereinigt
    1700€ - 5% (85€)- 4%(68€ Rente)=1547€


    Selbe Rechnung. 1547-1100=447
    Dies bedeutet der Unterhalt kann nicht ganz gedeckt werden (456€ für Schüler mit eignem Hausstand).


    Also wenn Du noch zusätzlich Arbeites hast du etwa einen Freibetrag von 90€ alles was drübergeht kann er nun auch reduzieren vom Unterhalt.
    Und Achtung Du bist verpflichtet Deinem Vater dies dann mitzuteilen, da sonst der Unterhaltsanspruch ganz verwirkt sein kann.