Hallo ,
ich habe eine Frage zum Elterngeld . Die Neuerung soll ja ab dem 01.01.2011 in Kraft treten.
Also folgende Situation.
Ich habe in meiner Elternzeit ( meine Tochter ist jetzt zwei) ALG2 beantragen müssen,da der Kindsvater keinen Unterhalt gezahlt hat. Den Unterhalt habe ich über das Familiengericht eingeklagt und bekommen. Das heisst, ich habe die ARGE wieder ausgezahlt ( ich hatte 8 Monate ALG2 Bezug) und lebe jetzt von dem Unterhalt.
Ich habe mich somit bei der ARGE abgemeldet. Nun ich entbinde Anfang Februar mein zweites Kind und ziehe mit meinem Partner dann zusammen und möchte gerne wissen ( bin noch bis August 2011 in elternzeit) ob ich den Mindestsatz 300€ plus Geschwisterbonus 75€ Elterngeld bekomme. Überall steht nur wer bei Elterngeldbeantragung ALG2 Empfänger ist bekommt kein Elterngeld mehr, was ist mit meinem Fall?
Ich hoffe es kann mir jemand beantworten..
Vielen Dank.
Nicola