Hallo,
Ich habe gelesen, dass ein volljähriges, nicht priviligiertes Kind, das über ein hohes Geldvermögen verfügt, dieses zuerst aufbrauchen muss bevor es Anspruch auf Unterhalt bei seinen Eltern hat. Gilt dies auch für Vermögen in anderer Form, z.B. bei Immobilien, einem Grundstück oder einem Auto? Müsste z.B. ein Kind das in Besitz eines Grundstücks ist, das Grundstück verkaufen und von dem dadurch gewonnen Geld leben bevor es wieder Anspruch auf Unterhalt hat?
lg
ariot