Anspruch - Schwanger, 23, und noch bei den Eltern

  • Hallo,
    kurz zu meiner Situation.
    Ich bin 23 habe über Umwege mein Fachabitur gemacht, aber keine Ausbildungsstelle gefunden. Da ich bisher nicht gearbeitet habe, hatte ich bisher keine Ansprüche. Ich war darauf auch nicht angewiesen, da meine Eltern mich finanziell unterstützt haben.
    Nun ist es so, dass ich in der 11. Woche schwanger bin(Einnahmefehler Pille). Mit meinem Freund bin ich zusammen, aber lebe noch bei meinen Eltern.
    Ich würde ungern, dass Kind auf kosten meiner Eltern aufziehen. Mein Freund kann und wird uns auch unterstützen, aber meine Lebenshaltungskosten würden halt weiterhin auf meine Eltern laufen.


    Deshalb würde ich gerne wissen
    1. Habe ich durch die Schwangerschaft Ansprüche? Wonach richten sich diese?
    2. Wenn ich was bekommen sollte, wird dann mein Freund auch zur Kasse gebeten? (Unterhalt)
    3. Welchen Einfluss hat meine Wohnsituation darauf? Wäre es evtl. sinnvoll zu überlegen, ob ich zu meinem Freund ziehe bzw. wir uns eine gemeinsame Wohnung suchen, weil er ein geringeres monatliches Einkommen hat, als meine Eltern.


    Danke schonmal für eure Antworten

  • Deshalb würde ich gerne wissen
    1. Habe ich durch die Schwangerschaft Ansprüche? Wonach richten sich diese?
    2. Wenn ich was bekommen sollte, wird dann mein Freund auch zur Kasse gebeten? (Unterhalt)
    3. Welchen Einfluss hat meine Wohnsituation darauf? Wäre es evtl. sinnvoll zu überlegen, ob ich zu meinem Freund ziehe bzw. wir uns eine gemeinsame Wohnung suchen, weil er ein geringeres monatliches Einkommen hat, als meine Eltern.


    zu 1. Hast du denn vor bei deinen Eltern auszuziehen? weil das wäre eine Überlegung gut wert weil du denn Anspruch auf Hartz4 hast du darfst denn eine 2 Raum Wohnung dir suchen jedoch wenn du mit deinen Freund zusammenziehst sogar eine 3 Raum Wohnung und dürfst bis zu 75 m² Wohnraum besitzen da eine Person 45 m² Anspruch hat und jede 2. noch 15 m² auch Kind wird dazu gerechnet. Denn würdest du wenn sie das gesetzlich noch nicht festgelegt haben eventuell noch Elterngeld bekommen denn noch Kindergeld und denn müsstest du ja auch noch eine Erstausstattung bekommen meines achtens. Achja und Mehrbedarf ist auch mit enthalten noch müsstest du auch bekommen da ja Erstausstattung an sich für Wohnung ist und Mehrbedarf fürs Kind mit. Aber am besten ist immer du richtest dich da an ProFamilia die helfen dir bei allen rund ums Kind und Geld und Freund und alles ja. Also wäre echt mein Ratschlag und wenn du Hilfe brauchst ich helfe dir gerne und zeige dir wo du die finden würdest. PS: Du würdest denn auch nicht auf Kosten deiner Eltern mehr leben.

  • Ich würde gerne Ausziehen, das ist auch schon länger im Gespräch. Mein Freund hat eine Wohnung (2 Zimmer, 75m²) und sie würde auch für 3 Personen erstmal ausreichen.
    In wie weit würde denn das Einkommen von meinem Freund berücksichtigt werden, wenn wir zusammenziehen? bzw. ab welcher Höhe wird es angerechnet?
    In dem Moment bilden wir ja eine Bedarfsgemeinschaft, oder?


    Ein Besuch bei ProFamilia, Caritas oder einer anderen Beratungsstelle steht eh noch an... einfach um einen Überblick zu bekommen.