hallo,
Danke für die antworten
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Du gilst natürlich als alleinerziehend solange ihr nicht zusammenwohnt.Das Sorgerecht verbleibt erstmal bei dir und er hätte nur ein Umgangsrecht.Von dem bisschen Geld was er zur Zeit hat kann er weder dir noch deinem Kind Unterhalt zahlen.Da müßtest du dann Unterhaltsvorschuß beantragen.
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Also bei mir war es so, dass mein Freund schon Unterhalt zahlen sollte - war denen egal wieviel er verdient. Der Unterhalt betrug mind. 133 €. Unterhaltsvorschuss wird halt auch irgendwann wieder zurück gefordert, wenn dein Freund ein normales Einkommen hat.
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Wo soll der Unterhalt her kommen wenn der Freund nichts verdient?
Meine Mum hat nie was von meinem Vater bekommen solange er nachweisen kann das er nichts hat. (mitlerweile ständen mir so 6-7000Euro zu...
Um der Harz4 Frage erstmal vorzugreifen, steht dir kein Elterngeld zu? Lehre? BAB? Bafög? eventuell selbst noch Kindergeld?
Irgendwie fehlt da was oder?^^ -
Meinem Freund hätten sie selbst beim 400 € Minijob den Unterhalt abgezogen. Und die Ausbildungsvergütung liegt ja über 400 € in diesem Fall hier...
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Wenn du mal Unterhaltsgeldrechner oder sowas derartiges Googelst findest du da nichts? Ist die Familienkasse nicht für UNterhaltsfragen zuständig? FRag doch dort einfach mal nach. Wir haben bei uns auch den Albert-Schweitzer-Ring die helfen einem dort immer gern weiter.(Umsonst) Hoffe ich konnte dir weiter helfen.
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