Hallo,
wir, d. h . meine Frau, meine Tochter (24 Jahre) und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Von August 2009 bis Juli 2010 besucht/e meine Tochter die Fachoberschule zum Erreichen ihres Abiturs und erhielt für diese Zeit verständlicherweise keine Alg2-Leistung, da sie Bafoeg bezog. Die Bafoegbewilligung endet am 31.07.2010; zum 01.10.2010 wird sie ihr Studium beginnen. Deshalb wollte ich für meine Tochter, da sie ja wieder zur Bedarfsgemeinschaft zählt, einen Weiterbewilligungsantrag für August und September stellen. Ich habe heute mit meiner Tochter die Arge aufgesucht. Meine Tochter soll für die zwei Monate (August und September 2010) bis zum Studium einen kompletten Neuantrag stellen incl. aller Unterlagen wie Einkommenserklärung, KdU-Nachweis, Anlage Vermögensverhältnisse und WEP (weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft); Kontoauszüge, Mietvertrag, also komplett alles wie bei einem Neuantrag wahrscheinlich üblich; dies alles soll sie am 25.06.2010 ausgefüllt mit Belegen, Nachweisen etc. wieder vorlegen. Desgleichen musste meine Tochter eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen.
Obwohl für meine Frau und mich mein Folgeantrag zum 01.07.2010 schon bewilligt wurde, müssen laut der Arge auf dem Antrag meiner Tochter auch wieder alle Angaben für mich und meine Frau eingetragen werden, also auch gleichbedeutend für einen Neuantrag und halt zusätzlich für meine Tochter. Auf meinen Einwand, sowohl die Bewilligung für meine Frau und für mich sei bereits erfolgt, alle Daten, Belege, Nachweise, Mietvertrag usw., auch die Daten und Angaben zu meiner Tochter (Bafoeg-Bescheid usw.; sie zählte ja schon vorher zur Bedarfsgemeinschaft und ist auf den bisherigen und dem neuen Bewilligungsbescheid mit ausgeführt, allerdings leistungsmäßig „genullt“) liegen bereits vor und ob in diesem Fall nicht eine Änderungsmitteilung ausreichend sei, meinte die Sachbearbeiterin, sie wüsste auch nicht, warum dies nötig sei, es sei halt so.
Na ja, also wieder ein meiner Meinung nach neuer, unnötiger doppelter Formularkrieg, neue Kopien erstellen usw.
Ist dies alles denn wirklich erforderlich? Oder kann ich bei den Angaben zu meiner Frau und zu mir einfach eintragen: Angaben liegen bereits vor; Mietvertrag liegt bereits vor usw.?
Wenn wir das Geld nicht dringend benötigen würden, würde ich zu meiner Tochter am liebsten sagen: Vergiss, verzichte auf die zwei Monate Leistungsbezug durch die Arge.
Übrigens, auch noch eine tolle Aussage der Sachbearbeiterin:
Meine Tochter teilte ihr auch mit, dass sie das Abiturzeugnis noch nicht vorlegen kann, da die Notenbekanntgabe am 25.06.2010 und die Zeugnisausgabe am 07.07.2010 erfolgt und auch, dass sie sich für verschiedene Studiengänge, unter anderem auch Jura/Rechtswissenschaft beworben hat, hier aber die Rückmeldung noch nicht vorliegt, da die Bewerbungsfristen erst am 15.07.2010 ablaufen. Darauf meinte die Sachbearbeiterin: „Schaffen sie denn wirklich das Abitur? Studium Jura können sie vergessen.“
Unterschwellig hörte sich für mich das so an, als würden Alg2-Empfänger bzw. deren Kinder, entschuldigt bitte den Ausdruck, „zu dumm“ sein oder nicht die Fähigkeit besitzen, ihre Hochschulreife zu erlangen bzw. zu studieren. Dabei hat meine Tochter bereits ihr Fachabitur und ihre schulische Berufsausbildung als Gestaltungstechnische Assistentin. Na ja, ich habe zwar auch Abitur, aber nicht studiert, einen Beruf, der mir Spass machte und bestimmt noch immer machen würde, aber in der heutigen Zeit bin ich halt auch arbeitslos geworden, leider. Vielleicht bin ich auch zu empfindlich, was die Aussage der Sachbearbeiterin betrifft.
Nun, viel geschrieben, aber ich hoffe und freue mich auf Antworten bzw. Tipps hierzu.
Vielen Dank und herzliche Grüße von Black