Hallo
habe die frage von ner freundin bekommen und weiß keine antwort und hoffe das mir jemand von euch helfen kann.
sie ist vor 8 jahren mit ihrer tochter in ne eigene wohnung gezogen und hatte damals ne erstausstattung beantragt allerdings ohne küche weil die schon drinne war von der wohnungbaugenossenschaft, aber die ist mittlerweile 30 jahre alt und fällt langsam auseinander und nun ist die frage ob sie die küche nachträglich beantragen kann als erstausstattung
ich hoffe ihr könnt mir helfen weil es echt dringend ist
vielleicht weiß sogar jemand nen paragraphen wo so was steht
liebe grüße eileen